Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
Wenn das Gerät sein Eigentum ist, ist und war das vorgehen eine Sachbeschädigung!
Und selbst da bin ich nicht wirklich überzeugt.
Der Melder ist erstmal nicht wirklich beschädigt, nun spricht die Rechtssprechung auch davon, wenn eine bestimmungsmäßige Brauchbarkeit nicht mehr erfüllt ist.
Da ein Melder eigentlich nicht dazu gedacht ist, und erst recht nicht bei einem normalen Feuerwehrmann, den Funk abzuhören ist der bestimmungsmäßige Gebrauch (auslösen im Alarmfall und Wiedergabe der Einsatzmeldung) immernoch gegeben.