Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
Was sagt man den dazu? Das gibt es doch normal nicht, oder?
"Es ist im Bereich des Möglichen, dass die Rechnung gänzlich zurückgezogen wird", teilte die Stadtverwaltung auf shz-Nachfrage mit. Bis dahin seien aber rechtliche Unsicherheiten zu klären.
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Wie damit umzugehen ist, war in dieser Woche Gesprächsthema bei einem Treffen von Ordnungsamtsleitern aus ganz Schleswig-Holstein. Sie suchten nach Wegen, die Zahl der Fehlalarme zu reduzieren, und sie diskutierten auch die Frage der Gebühren. Dies wird in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt. Viele ländliche Gemeinden verschicken nach Rauchmelder-Fehlalarmen keine Rechnungen. Städte wie Schleswig mit relativ großen Freiwilligen Feuerwehren haben in der Regel Gebührensatzungen, auf deren Basis ein Fehlalarm durch eine "Brandmeldeanlage" kostenpflichtig ist. Noch ist nicht endgültig geklärt, ob es sich bei schlichten Rauchmeldern, wie sie in Mietwohnungen üblich sind, um Brandmeldeanlagen handelt.
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Damit ist m.M.n. erstmal alles gesagt. Die Methode der Verwaltung, erstmal einen Gebührenbescheid zu schicken und dann über die Rechtmäßigkeit nachzudenken, ist natürlich maximal blöde. Fies gesagt ist das aber andererseits die schnellste und einfachste Möglichkeit, eine Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Bevor einer fragt: Bei "meinen Bescheiden" gehe ich trotzdem gerne den anderen Weg ;-)

Die Frage, wie solche Fehlalarme zu behandeln und insbesondere zu verhindern sind, ist aber doch gar nicht so dumm. Vielleicht liegt da eine Möglichkeit, die Wartung und Instandhaltung von den Dingern zu fördern? Denn wenn man sie nur einmalig an die Decke schraubt, nie Funktionstests oder Staubreinigungen durchführt, dann wird es irgendwann zu Fehlauslösungen kommen. Das hat man bei den ganzen Rauchmelderwerbungen, auch gerne durch die FW, leider selten gehört.
Und dann kann man noch Fragen stellen wie: Wer ist verantwortlich? Der Mieter, obwohl die Anbringung doch Vermieterpflicht ist? Vernünftige Mietverträge sollten heute was dazu aussagen. Dafür muss das Thema aber nunmal thematisiert werden.

Weitere nette Fragen um dieses Problem: Welcher Kräfteansatz ist bei Rauchmeldern seitens der FW überhaupt loszujagen? Alles, was kommt, weil Wohnungsbrand mit Menschenleben in Gefahr? Obwohl Rauchmelder andererseits, wie BMA, im frühen Entstehungsstadium auslösen sollen? Obwohl man im Umkehrschluss sagen könnte: Piept der Rauchmelder, hauen die (vernünftigen) Menschenleben aus den Räumen ab, ergo nix mit Lebensgefahr? Würde hier nicht vielleicht eine Gruppe reichen?

Lt. der Homepage der Feuerwehr Schleswig, wo dieser o.g. "Präzedenzfall" jetzt läuft, haben die wirklich sehr häufig mit Rauchmelderfehlalarmen zu tun. Kenne ich so bisher noch nicht, und kann mich selbst an keinen derartigen Einsatz in den letzten 10 Jahren erinnern, obwohl wir auch früh auf die Werbeaktionen aufgesprungen sind (und wir in meinem Wohnort übrigens jetzt bei der Ankündigung der Weihnachtsfeier für den Förderverein (= 3/4 Dorf) mehrmals gebeten werden, doch keine Rauchmelder mehr bei der Tombola zu verschenken, weil die hätte schon jeder). Woran liegen solche "regionalen Unterschiede" bei den Fehlalarmen?

Was auf dieser Homepage aber auch auffällt: Die Spanne an Einsatzkräften, die beim Stichwort "Rauchmelder" in der Einsatzliste genannt wird (gut, hab jetzt nicht alle angesehen), reicht von stolzen 24 Mann (Hurra, Löschzug mit Reserve) bis zu 5 Mann (Hurra? Kastrierte Staffel?). Haben die "Verursacher" hier alle einen Bescheid erhalten? Wenn ja, würde mich die Höhe mal stark interessieren.

Alles nicht so einfach, aber wie der Bericht aussagt, machen sich da jetzt schon einige Stellen Gedanken drum - und das ist auch gut so.