Es wäre auch irgendwie hochgradig albern, wenn man zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft unbedingt eine Sonderregelung für die Erteilung der Fahrerlaubnis braucht, für das Führen eines Kraftfahrzeuges im Einsatzfall dann aber die Tatsache, dass man die zugehörige Urkunde nicht mitführt, Ausschlusskriterium sein soll ...