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Thema: Neuer Feuerwehrführerschein

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Schau mal was ein Amtlich anerkannter Prüfer für eine Ausbildung hat, damit er entscheiden kann/darf das jemand fähig ist ein KFZ zu führen und nun soll ein normaler Feuerwehrmann der ein Gruppenführer und Leiter Feuerwehr Lehrgang an einer Feuerwehrschule besucht hat das Gleiche entscheiden?
    Vor allem konnte mir bis heute niemand wirklich stichhaltig darlegen, wie die Verantwortlichkeit des Wehrführers aussieht, wenn ein Inhaber einer von ihm ausgestellten Fahrerlaubnis einen Unfall verschuldet.

    Klar, es käme niemand auf die Idee, bei einem normalen Führerscheininhaber Prüfer und Fahrlehrer mit ins Boot zu nehmen wenn er Mist baut, aber angesichts dieser zusammengestrickten Feuerwehrverbandsheulabhilfe interessiert mich diese Problematik dann doch.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Weil ein LKW nunmal kein PKW ist und sich ein LKW anders fahren läßt.
    Und nun sollen die wieder einfach 7,5t fahren und dann noch unter SoRe?
    Nun, vor der Führerscheinreform ging das doch auch. Ich darf mit meinem 3er-Führerschein auch LKW bis 7,5 to ggf. mit SoRe bewegen - und kein Hahn kräht danach. In der Führerscheinausbildung hatte ich übrigens keine besondere LKW-Ausbildung...

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Das erste oder zweite? ;-)
    Das mit dem Führerschein bei Einsatzfahrten...
    § 4 FeV: Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

    (2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Der Internationale Führerschein oder der nationale ausländische Führerschein und eine mit diesem nach § 29 Abs. 2 Satz 2 verbundene Übersetzung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
    Sonderrechte hin oder her...

  3. #3
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    § 74 (5) FeV

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Nun, vor der Führerscheinreform ging das doch auch. Ich darf mit meinem 3er-Führerschein auch LKW bis 7,5 to ggf. mit SoRe bewegen
    Vor der Führerscheinreform: http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfah..._Diepholz_2525

    Nachher: http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfah...ignitz_1048-02

    Wer beides o.ä. mal fahren dürfte, dem dürfte der ein oder andere Unterschied aufgefallen sein...

    (Und vor der Reform durfte der MB409 für den Klasse-3-Mensch nicht nur ein Feuerwehrfahrzeug, sondern auch ein Gemüselaster, Möbelwagen oder Bumsmobil sein, wieso jetzt nicht mehr? Wenn schon, dann gleiches Recht für alle!)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Nun, vor der Führerscheinreform ging das doch auch. Ich darf mit meinem 3er-Führerschein auch LKW bis 7,5 to ggf. mit SoRe bewegen - und kein Hahn kräht danach. In der Führerscheinausbildung hatte ich übrigens keine besondere LKW-Ausbildung...
    Ja, das zeigt nur das ein Fehler ausgebessert wurde.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Sonderrechte hin oder her...
    Ja, die wenigsten wissen aber, das der Satz mit dem Vorschriftenbefreiung nicht nur in der StVO, sondern auch in der StVZO und in der FeV zu finden sind. ;-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Es wäre auch irgendwie hochgradig albern, wenn man zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft unbedingt eine Sonderregelung für die Erteilung der Fahrerlaubnis braucht, für das Führen eines Kraftfahrzeuges im Einsatzfall dann aber die Tatsache, dass man die zugehörige Urkunde nicht mitführt, Ausschlusskriterium sein soll ...

  7. #7
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    Wie war denn das früher, vor Klasse B? Da durfte jeder Hans und Franz (und Susi) LKW bis 7,5to fahren. Gab es da eklatant mehr Unfälle deswegen auf deutschen Straßen? Wäre mir neu.

    Und was ist mit den ganzen "Altlasten" (FS vor ~2000 gemacht?) - Die fahren heute auch alle munter die 7,5-Tonner, ohne dass da irgend jemand Bauchschmerzen hat.

    Von daher kann ich die Aufregung um den Führerschein nicht so ganz verstehen. Sicher wäre es sinnvoller, die Leute direkt auf den richtigen Führerschein zu schicken. Aber den Weltuntergang sehe ich deswegen irgendwie auch nicht.

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ja, das zeigt nur das ein Fehler ausgebessert wurde.
    Oder dass der Verband der Fahrlerer gute Lobby-Arbeit geleistet hat..

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Vor allem konnte mir bis heute niemand wirklich stichhaltig darlegen, wie die Verantwortlichkeit des Wehrführers aussieht, wenn ein Inhaber einer von ihm ausgestellten Fahrerlaubnis einen Unfall verschuldet.
    Gegenfrage, wie sie denn die Verantwortlichkeit eines Führerschein-Prüfers aus, wenn jemand, der von ihm einen FS ausgestellt bekommen hat, einen Unfall verschuldet?

    Solange der Wehrführer nach geltendem Recht handelt und eine entsprechende Einweisung usw. durchgeführt hat (wozu vom dfv idealerweise vllt. noch ein "Musterausbildungsplan" kommt oder so) ist doch alles im Lot, oder nicht?
    Geändert von Max K. (28.05.2011 um 09:52 Uhr)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Wie war denn das früher, vor Klasse B? Da durfte jeder Hans und Franz (und Susi) LKW bis 7,5to fahren. Gab es da eklatant mehr Unfälle deswegen auf deutschen Straßen? Wäre mir neu.

    Und was ist mit den ganzen "Altlasten" (FS vor ~2000 gemacht?) - Die fahren heute auch alle munter die 7,5-Tonner, ohne dass da irgend jemand Bauchschmerzen hat.
    Frühers durfte man auch mit Klasse drei 80/125er fahren.
    Gibts auch nicht mehr.
    Und nur weil dir das neu ist, ändert es nichts daran das früher genug Unfälle passiert sind.

    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Oder dass der Verband der Fahrlerer gute Lobby-Arbeit geleistet hat..
    Genau, am besten schaffen wir das Fahrschul und Prüfungswesen ganz ab, eh alles nur Lobbyisten.

    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Gegenfrage, wie sie denn die Verantwortlichkeit eines Führerschein-Prüfers aus, wenn jemand, der von ihm einen FS ausgestellt bekommen hat, einen Unfall verschuldet?
    Gibts nicht, denn ein Prüfer kann das durch seine Ausbildung einschätzen.
    Ein Wehrführer sicher nicht.

    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Solange der Wehrführer nach geltendem Recht handelt und eine entsprechende Einweisung usw. durchgeführt hat (wozu vom dfv idealerweise vllt. noch ein "Musterausbildungsplan" kommt oder so) ist doch alles im Lot, oder nicht?
    Leider.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Wie war denn das früher, vor Klasse B? Da durfte jeder Hans und Franz (und Susi) LKW bis 7,5to fahren.
    Und ganz früher durfte man noch ganz viel mehr einfach so ...
    Man hat das europaweit geändert, dass ausgerechnet für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben dann aus Kostengründen eine abweichende Schmalspurausbildung (die nicht einmal unabhängig überprüft wird) eingeführt wird, ist ein Treppenwitz ...

    Gab es da eklatant mehr Unfälle deswegen auf deutschen Straßen? Wäre mir neu.
    Es gibt da keine belastbare Statistik, aber frag mal diverse Fuhrparkverwaltungen oder Autovermietungen ... Ich kenne auch nicht wenige Klasse-3-Inhaber, die keine LKW fahren, obwohl sie dürften, weil es Ihnen nicht geheuer ist. So einfach ist das irgendwie alles doch nicht ...

    Und was ist mit den ganzen "Altlasten" (FS vor ~2000 gemacht?) - Die fahren heute auch alle munter die 7,5-Tonner, ohne dass da irgend jemand Bauchschmerzen hat.

    Von daher kann ich die Aufregung um den Führerschein nicht so ganz verstehen. Sicher wäre es sinnvoller, die Leute direkt auf den richtigen Führerschein zu schicken. Aber den Weltuntergang sehe ich deswegen irgendwie auch nicht.
    Und man hat entschieden das auslaufend abzuschaffen, wieso da gerade die Feuerwehr eine Ausnahme bekommt, ist unerklärlich.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Gegenfrage, wie sie denn die Verantwortlichkeit eines Führerschein-Prüfers aus, wenn jemand, der von ihm einen FS ausgestellt bekommen hat, einen Unfall verschuldet?
    Hättest du den Satz von mir danach noch mitzitiert, hätteste nix mehr schreiben brauchen...

  11. #11
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Wie war denn das früher, vor Klasse B? Da durfte jeder Hans und Franz (und Susi) LKW bis 7,5to fahren. Gab es da eklatant mehr Unfälle deswegen auf deutschen Straßen? Wäre mir neu.
    Wie war es früher, als man mit 16 noch rauchen durfte? Hat man auch aus Gründen abgeschafft. Ausserdem gab es früher noch keine Kleinlaster (z.B. 5 to Sprinter mit denen man 130 + x km/h) fahren konnte..

    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Von daher kann ich die Aufregung um den Führerschein nicht so ganz verstehen. Sicher wäre es sinnvoller, die Leute direkt auf den richtigen Führerschein zu schicken. Aber den Weltuntergang sehe ich deswegen irgendwie auch nicht.
    Jein. 1) Der Weltuntergang hat man spätestens dann wenn Fritz Fleissig mit dem 5 to TSF / ELW / Whatever eine Gruppe Schulkinder ausgelöscht hat die auf den Bus warten und nachgewiesen wird das die - mangelhaft ausgeführte - Fahrausbildung unfallursächlich ist.

    2) Jetzt ist es die FeV die unterhöhlt wird wg dem Ehrenamt. Was ist das nächste? Die G 26.3? Die UVV?

    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Oder dass der Verband der Fahrlerer gute Lobby-Arbeit geleistet hat..
    Doofes Gespräch. In der Bundeswehr und früher in der SBZ gab es das System auch.

    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Gegenfrage, wie sie denn die Verantwortlichkeit eines Führerschein-Prüfers aus, wenn jemand, der von ihm einen FS ausgestellt bekommen hat, einen Unfall verschuldet?

    Solange der Wehrführer nach geltendem Recht handelt und eine entsprechende Einweisung usw. durchgeführt hat (wozu vom dfv idealerweise vllt. noch ein "Musterausbildungsplan" kommt oder so) ist doch alles im Lot, oder nicht?
    Auch hier wieder: solange alles im Lot läuft passiert da nicht viel. Wenn aber rauskommt das die Fahrstunden daraus bestanden haben das auf Feuerwehrfeste gefahren wurde wird es für den Fahrer, den "Ausbilder", den "Prüfer" u ggf für den Kommandanten sehr schnell eng. Zivil u strafrechtlich!

    Und in einem Feuerwehrsystem in dem im Jahr 2010 TM 1 und 2 mit ingesamt 20 (sic!)h bescheinigt werden glaube ich schon daran das es da schwarze Schafe geben wird.

    Wobei es mich von Anfang an gewundert hat das der DFV keine Musterausbildungsempfehlung vorgelegt hat.
    Aber man stelle sich vor es käme nach einem Unfall heraus das der vorgelegte Entwurf nicht geeignet sei...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  12. #12
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Wobei es mich von Anfang an gewundert hat das der DFV keine Musterausbildungsempfehlung vorgelegt hat.
    Aber man stelle sich vor es käme nach einem Unfall heraus das der vorgelegte Entwurf nicht geeignet sei...
    Wenn man das gesamte Vorhaben derart konkretisiert hätte, wäre vmtl. herausgekommen, dass es dann gar nicht mehr so unbürokratisch und kostengünstig geht. Insofern packt man dieses Eisen lieber erst gar nicht an.

  13. #13
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Wie war es früher, als man mit 16 noch rauchen durfte? Hat man auch aus Gründen abgeschafft. Ausserdem gab es früher noch keine Kleinlaster (z.B. 5 to Sprinter mit denen man 130 + x km/h) fahren konnte..
    Wenn das so brandgefährlich ist, warum dürfen dann heute (und im "Idealfall" die nächsten 50 Jahre) immernoch Leute mit dem ehemaligen Klasse 3-Führerschrein bis 7,5to rumfahren? Den müsste man dann doch sofort in die Klasse B umwandeln. Oder zumindest als Wehrführer per Dienstanweisung erlassen, dass nur Kameraden mit C1 bzw. Klasse 2, PKW über 3,5to fahren dürfen. Macht keiner? Komisch. Scheint also wohl doch nicht so akut zu sein.
    hallo :E

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