Zitat Zitat von Heros21/10 Beitrag anzeigen
Also bei uns ist das so (RLP) , dass die Personen den B-Schein mindestens 2 Jahre haben müssen und im Moment wird auf Landesebene geklärt, wer denn entsprechende Einweisungen und Fahrberechtigungen erteilen/ausstellen darf.
Da wird nix geklärt, das steht schon fest: http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/FFeue...erwFBerV_RP_P1

Im Übrigen bin ich gerade ein bisschen über den ein oder anderen Beitrag hier verwundert. Dieses verfluchte Thema ist schon seit Jahren in der Welt, bei der ein oder anderen Frage bzw. Anmerkung hier frage ich mich, von welchem Planeten der Schreiber kommt...


Zitat Zitat von Ebi Beitrag anzeigen
Ab Herbst sollen ehrenamtliche Kräfte Einsatzfahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 7,5 Tonnen fahren dürfen
... wenn die Kommune bzw. der Einheitsführer das zulässt.
Ich kenne zumindest einen der letzteren, der wird so einen Wisch im Leben nicht unterzeichnen.