Ihr müsst es aber auch so sehen, dass letztendlich der Wehrführer/leiter die Leute dafür bestimmt oder bestimmen sollte. Er weiß ja wer dazu in der Lage ist...
Ihr müsst es aber auch so sehen, dass letztendlich der Wehrführer/leiter die Leute dafür bestimmt oder bestimmen sollte. Er weiß ja wer dazu in der Lage ist...
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So?
Woher weiß der das derjenige in der Lage ist?
Schau mal was ein Amtlich anerkannter Prüfer für eine Ausbildung hat, damit er entscheiden kann/darf das jemand fähig ist ein KFZ zu führen und nun soll ein normaler Feuerwehrmann der ein Gruppenführer und Leiter Feuerwehr Lehrgang an einer Feuerwehrschule besucht hat das Gleiche entscheiden?
Sorry, aber jetzt mach dich nicht lächerlich.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Vor allem konnte mir bis heute niemand wirklich stichhaltig darlegen, wie die Verantwortlichkeit des Wehrführers aussieht, wenn ein Inhaber einer von ihm ausgestellten Fahrerlaubnis einen Unfall verschuldet.
Klar, es käme niemand auf die Idee, bei einem normalen Führerscheininhaber Prüfer und Fahrlehrer mit ins Boot zu nehmen wenn er Mist baut, aber angesichts dieser zusammengestrickten Feuerwehrverbandsheulabhilfe interessiert mich diese Problematik dann doch.
Nun, vor der Führerscheinreform ging das doch auch. Ich darf mit meinem 3er-Führerschein auch LKW bis 7,5 to ggf. mit SoRe bewegen - und kein Hahn kräht danach. In der Führerscheinausbildung hatte ich übrigens keine besondere LKW-Ausbildung...
Das mit dem Führerschein bei Einsatzfahrten...
Sonderrechte hin oder her...§ 4 FeV: Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Der Internationale Führerschein oder der nationale ausländische Führerschein und eine mit diesem nach § 29 Abs. 2 Satz 2 verbundene Übersetzung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
§ 74 (5) FeV
Vor der Führerscheinreform: http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfah..._Diepholz_2525
Nachher: http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfah...ignitz_1048-02
Wer beides o.ä. mal fahren dürfte, dem dürfte der ein oder andere Unterschied aufgefallen sein...
(Und vor der Reform durfte der MB409 für den Klasse-3-Mensch nicht nur ein Feuerwehrfahrzeug, sondern auch ein Gemüselaster, Möbelwagen oder Bumsmobil sein, wieso jetzt nicht mehr? Wenn schon, dann gleiches Recht für alle!)
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Es wäre auch irgendwie hochgradig albern, wenn man zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft unbedingt eine Sonderregelung für die Erteilung der Fahrerlaubnis braucht, für das Führen eines Kraftfahrzeuges im Einsatzfall dann aber die Tatsache, dass man die zugehörige Urkunde nicht mitführt, Ausschlusskriterium sein soll ...
Wie war denn das früher, vor Klasse B? Da durfte jeder Hans und Franz (und Susi) LKW bis 7,5to fahren. Gab es da eklatant mehr Unfälle deswegen auf deutschen Straßen? Wäre mir neu.
Und was ist mit den ganzen "Altlasten" (FS vor ~2000 gemacht?) - Die fahren heute auch alle munter die 7,5-Tonner, ohne dass da irgend jemand Bauchschmerzen hat.
Von daher kann ich die Aufregung um den Führerschein nicht so ganz verstehen. Sicher wäre es sinnvoller, die Leute direkt auf den richtigen Führerschein zu schicken. Aber den Weltuntergang sehe ich deswegen irgendwie auch nicht.
Oder dass der Verband der Fahrlerer gute Lobby-Arbeit geleistet hat..
Gegenfrage, wie sie denn die Verantwortlichkeit eines Führerschein-Prüfers aus, wenn jemand, der von ihm einen FS ausgestellt bekommen hat, einen Unfall verschuldet?
Solange der Wehrführer nach geltendem Recht handelt und eine entsprechende Einweisung usw. durchgeführt hat (wozu vom dfv idealerweise vllt. noch ein "Musterausbildungsplan" kommt oder so) ist doch alles im Lot, oder nicht?
Geändert von Max K. (28.05.2011 um 09:52 Uhr)
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
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