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Thema: Rechtliche Fragen

  1. #16
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    In Niedersachsen zB ist sie verboten.


    Der Wehrführer kann gar nichts einführen.
    In der TR-BOS sind die Spielregeln für die Funkalarmierung klar definiert.
    Da Mobilfunk auch Funk ist wird durch die TR-BOS die "SMS-Alarmierung" klar ausgeschlossen.


    Wie gesagt, es gibt nur Regeln für die Funkalarmierung und ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, was Gerichte entscheiden, wenn eine Feuerwehr 2 Schleifen hat.
    Schleife 1 von Person A wird ausgelöst und dieser ruft Person B die nur die Schleife 2 hat zu, daß ein Einsatz ist.
    Wenn da was passiert ... ich wäre auf das Urteil gepannt.
    Du verstehst es immer noch nicht...
    Die TR verbietet erst mal gar nichts! Das sind die Richtlinien wie ein Gerät beschaffen sein muss um einen FuG Stempel zu bekommen - mehr nicht! Und mit Mobilfunk - da haben die GAR NICHTS MIT ZU TUN! Über die Zulässigkeit im BOS Funk entscheidet die Meterwellenrichtlinie bzw. die Nachfolgeverordnung.
    ABER: Dieses Werk regelt NUR die Frequenznutzung im Rahmen des Funkbetriebes der BOS.
    NICHTS SONST. Es geht nur um den Funkbetrieb und hat mit den sonstigen Dienstbetrieb nichts zu tun! Daher KANN dieses Werk auch keine SMS Alarmierung verbieten. Da Mobilfunk kein BOS Funk ist, hat dieses Werk überhaupt keinen Einfluss darauf.

    Ich dachte du bist bei der Berufsfeuerwehr? Dann sollte dir das Unterstellungsverhältniss und die Hierarchie doch klar sein... Oder verwechsle ich dich da? So wie du hier die unterschiedlichsten Themenkomplexe und REchtsnormen miteinander vermengst...
    Das müsste ein Beamter aber besser wissen.

    Der Wehrleiter ist für mich (NRW) der höchste Feuerwehrler der Stadt und nimmt als solcher im Namen des Bürgermeisters alle Die Feuerwehr betreffenden organisatorischen Amtshandlungen war. In anderen Bundesländern mag Wehrleiter eine andere Bedeutung haben, bitte hier den jeweiligen Begriff für den höchsten Kommunalen FWler einsetzen.

    In dieser Funktion bestimmt der Wehrleiter in letzter Instanz auch über die AAO. Sprich - er entscheidet wer wann und wo kommen muss. Wenn er bestimmt: Sobald du über einen der folgenden Wege von einem Einsatz erfährst und nicht weiter als X Minuten entfernt bsit hast du zu kommen:
    Die Wege: 1. Sirene, 2. Melder, 3. SMS, 4. Rauchzeichen, 5. Leicht bekleidete Jungfrau auf weißen Pferd... usw, usf.

    Die Fermeldetechnische Zulässigkeit hat erst einmal nichts mit der Wahrnehmung der Dienstpflicht zu tun - aber gar nichts! Das sind zwei völlig andere Themenkomplexe.

    Und dieses Beispiel geht sowieso völlig am Thema vorbei:
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, es gibt nur Regeln für die Funkalarmierung und ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, was Gerichte entscheiden, wenn eine Feuerwehr 2 Schleifen hat.
    Schleife 1 von Person A wird ausgelöst und dieser ruft Person B die nur die Schleife 2 hat zu, daß ein Einsatz ist.
    Wenn da was passiert ... ich wäre auf das Urteil gepannt.
    Du schreibst was von einer Person die Alarmiert wird und eine weitere Person unterrichtet deren Alarmierung gar nicht beabsichtigt war! Das ist doch was völlig anderes.
    Wobei: Falls es eine Anweisung des Wehrführers gibt die Besagt -"IMMER wenn Ihr von einem Einsatz erfahrt kommt bitte"- Dann ist diese Person ab der Mitteilung ebenfalls alarmiert.
    Ohne eine solche Anweisung würde aber ganz kalr ein eigenmächtiges Handeln vorliegen...

    Laut der Aussage des TE gehe ich aber mal davon aus, das die jeweilige SMS nur an diejenigen gehen soll, die vom Wehrführer dafür vorgesehen sind. Also ein völlig anderer Fall.

    Gruß
    Carsten
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  2. #17
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    Der Wehrführer kann gar nichts einführen.
    In der TR-BOS sind die Spielregeln für die Funkalarmierung klar definiert.
    Da Mobilfunk auch Funk ist wird durch die TR-BOS die "SMS-Alarmierung" klar ausgeschlossen.
    Das werde ich meinem Einheitsführer beim nächsten Mal sagen, wenn er mich für einen nicht dringlichen Einsatz auf dem Handy anruft ...
    Diesen Alleinvertretungsanspruch der TR-BOS gibt es m. M. n. nicht.

    Wie gesagt, es gibt nur Regeln für die Funkalarmierung und ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, was Gerichte entscheiden, wenn eine Feuerwehr 2 Schleifen hat.
    Schleife 1 von Person A wird ausgelöst und dieser ruft Person B die nur die Schleife 2 hat zu, daß ein Einsatz ist.
    Wenn da was passiert ... ich wäre auf das Urteil gepannt.
    Ich denke, dass manch ein Richter da nicht so lebensfern ist, wie dieses Forum und andere sich manchmal geben (wieso sollte das überhaupt vor Gericht landen?).

    Im Endeffekt ist entscheidend, dass ausreichend viele, ausreichend qualifizierte FA in ausreichender Zeit am Einsatzort sind. Wie man das erreicht, ist reichlich egal. Ob man das örtlich durch FME, DME, Sirene, SMS, Wachgong, Gong in den Wohnungen, Anruf, Zurufen, Meldereiter, Feuerglocke, Rundsprechanlage oder was weiß ich erreicht, ist soweit ich weiß in keinem Bundesland vorgeschrieben.

    Die Entscheider müssen sich eben bewusst sein, dass sie für ihre Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Verfahren die Verantwortung tragen, wenn es schief geht.

  3. #18
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Eine SMS ist immer NUR eine INFO und KEINE Alarmierung.
    Nochmal für dich die TR-BOS legt eindeutig fest was als FUNKalarmierung zulässig ist.
    Und noch einmal AUSDRÜCKLICH UND NUR FÜR DICH:
    Die TR BOS verbietet GAR NICHTS!!!

    DIe TR BOS = TEchnische Richtlinie BOS legt NUR -und wirklich NUR- fest welche Spezifikationen ein Gerät erfüllen muss um eine Prüfung nach der jeweiligen Richtlinie zu bekommen. Überhaupt - es gibt gar nicht "DIE EINE" TR BOS:
    Es gibt die TR-BOS FuG8b, die TR BOS-FuG8b1, die TR-BOSFuG8c1, die TR-BOS FuG8a...
    JA- und es gibt auch eine TR-BOS DME II...

    Was die Zulässigkeit Regelt ist die MEterwellenrichtlinie. Diese Regelt die Bedingungen unter welchen die BOS Frequenzen genutzt werden können...
    Und zwar in der Form: Ein Gerät welches auf BOS Frequenzen betrieben werden soll MUSS entweder eine Prüfung nach einer der TR-BOS Richtlinien abgelegt haben, oder es muss eine allgemeine oder spezielle Ausnahmegenehmigung durch das LMI/BMI vorliegen.
    Merkst du jetzt was du für einen SCHWACHSINN verzapfst???

    Denn da die Meterwellenrichtlinie nur die Benutzung der BOS Frequenzen entscheidet, kann sie auf Dinge die sich ausserhalb dieser Frequenzen abspielen gar keinen Einfluss haben...
    Von deinem TR Bos gefasel mal ganz abgesehen...

    Gruß
    Carsten
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  4. #19
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    Hi,

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Im Endeffekt ist entscheidend, dass ausreichend viele, ausreichend qualifizierte FA in ausreichender Zeit am Einsatzort sind. Wie man das erreicht, ist reichlich egal. Ob man das örtlich durch FME, DME, Sirene, SMS, Wachgong, Gong in den Wohnungen, Anruf, Zurufen, Meldereiter, Feuerglocke, Rundsprechanlage oder was weiß ich erreicht, ist soweit ich weiß in keinem Bundesland vorgeschrieben.

    Die Entscheider müssen sich eben bewusst sein, dass sie für ihre Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Verfahren die Verantwortung tragen, wenn es schief geht.
    Grundsätzlich hast du recht, nur mit dem -Egal- nicht ganz...
    Es wird schon zwischen "sicheren" und "unsicheren" Alarmierungswegen unterschieden.
    Und der gesetzliche Auftrag zur Aufstellung und Unterhaltung einer Schlagkräftigen Feuerwehr beeinhaltet auch das dafür Sorge zu tragen habe das ich über einen Alarmierungsweg verfügen muss bei dem ich mit einer gewissen vorgeschriebenen Mindestwahrscheinlichkeit jederzeit Ausreichend Personal verfügbar haben kann.

    Das kann Sinnvollerweise bei der BF der Wachgong sein, Im Dorf die Sirene, in der Stadt der DME oder FME. WEnn sich aber nun der Bürgermeister von Berlin oder Hamburg entscheiden würde in jeder Wohnung seiner freiwilligen und hauptberuflichen Feuerwehrler eine über Zweidrahtleitung angeschlossenen Lautsprecher installieren zu lassen und dafür alle Melder einzusammeln, dann wäre auch das bei ausreichender Ausfallsicherheit natürlich- eine sichere Alarmierung. Obwohl da gar kein Funk zum Tragen kommt. Das ihm da der Rechnungshof auf die Füße treten würde und man ganz ehrlich an dessen Verstand zweifeln müsste, das ist davon nicht betroffen. Aus Sicht der Alarmierung ist das völlig in Ordnung.

    Was beim SMS Alarm problematisch ist:
    ICh habe keine Kontrolle darüber WANN die SMS wirklich gesendet wird... Normalerweise habe ich unter 30 sekunden Zeitverlust. An bestimmten Tagen aber auch mal fünf stunden.
    Wenn jetzt eine Gemeinde ausschließlich auf SMS Alarm setzen würde, es dann aber zum Beispiel Silvester soweit kommt das eine Alarmierungmit deutlicher Verspätung rausgeht und dadurch erheblichmehr Schaden entsteht als bei rechtzeitiger Alarmierung -oder gar Personen die im normalfall gerettet hätten werden können zu Tode kommen, dann ist die Gemeinde wegen Organisationsverschulden haftbar und diejenigen die das so geplant haben dürfen sich dann persöhnlich wegen grober Fahrlässigkeit in einem Strafrechtsprozess vorm Kadi verantworten. Denn es ist bekannt das die SMS LAufzeiten erheblich unterschiedlich sein können...

    Daher MUSS immer ein sicherer Erstalarmierungsweg mit ausreichender Personalerreichbarkeit bestehen. Alles was darüber hinaus geht ist dann "kann" sofern keine weiteren Vorschriften verletzt werden...

    GRuß
    Carsten
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  5. #20
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ich denke, dass manch ein Richter da nicht so lebensfern ist, wie dieses Forum und andere sich manchmal geben (wieso sollte das überhaupt vor Gericht landen?).
    Weil hier in Bayern zB aufgrund einer SMS ein Unfall mit einem Auto das mit Blaulicht und Horn zum Einsatz gefahren ist.
    So und nun behaupte ich, sofern es nach Abschluß der Ermittlungen zur Verhandlung kommt.
    Der Richter wird sich die Technische Richtlinie zum Thema Analoge oder Digitale Funkalarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Hand nehmen und feststellen, daß in keiner der beiden Richtlinien das Handy als Funkalarmierungsmittel aufgeführt ist.
    Im Umkehrschluß kann er somit nicht BOS Konform funkalarmiert worden sein, wie du schon selber festgestellt hast, regelt die TR-BOS NICHT die Alarmierung auf BOS Kanälen, sondern insgesamt die Funkalarmierung. ;-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #21
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Weil hier in Bayern zB aufgrund einer SMS ein Unfall mit einem Auto das mit Blaulicht und Horn zum Einsatz gefahren ist.
    Die Frage dabei wird sein, ob die SoSi-Fahrt aufgrund der Information angemessen war[1] - nicht ob die SMS überhaupt geeignet ist, diesen KBM zu alarmieren/informieren.

    [1]Und ja, dabei muss man auch berücksichtigen, dass man an einer SMS ggf. nicht erkennen kann, wie lange der Alarm tatsächlich zurückliegt - das kann man bei einem FME, der blinkend auf der Fensterbank steht, wenn man nach 10 Minuten aus dem Keller kommt, aber u. U. auch nicht. Insofern ist bei ungenügenden Informationen generell Zurückhaltung geboten.

    Der Richter wird sich die Technische Richtlinie zum Thema Analoge oder Digitale Funkalarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Hand nehmen und feststellen, daß in keiner der beiden Richtlinien das Handy als Funkalarmierungsmittel aufgeführt ist.
    Im Umkehrschluß kann er somit nicht BOS Konform funkalarmiert worden sein, wie du schon selber festgestellt hast, regelt die TR-BOS NICHT die Alarmierung auf BOS Kanälen, sondern insgesamt die Funkalarmierung. ;-)
    Das halte ich für ausgemachten Blödsinn, gerade bei speziellen Führungskräften ist es absolut üblich, dass die nicht mit Mitteln des BOS-Funk alarmiert werden.

  7. #22
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    31
    Also ehrlich gesagt tut mir das leid das ich solch eine Diskussion entfacht habe, dass war überhaupt nicht meine Absicht.

    Mir ging es ausschließlich darum wie ich das Signal abgreife, sprich Scanner oder Funkmeldeemfpänger oder Funkgerät an sich was davon erlaubt ist.

    Mehr wollte ich gar nicht wissen aber leider ist da was schief gelaufen.

    Sorry.

    Könnte mir das aber trotzdem noch jemand beantworten? ;) :)

    Wäre echt nett

  8. #23
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Die Frage dabei wird sein, ob die SoSi-Fahrt aufgrund der Information angemessen war[1] - nicht ob die SMS überhaupt geeignet ist, diesen KBM zu alarmieren/informieren.

    [1]Und ja, dabei muss man auch berücksichtigen, dass man an einer SMS ggf. nicht erkennen kann, wie lange der Alarm tatsächlich zurückliegt - das kann man bei einem FME, der blinkend auf der Fensterbank steht, wenn man nach 10 Minuten aus dem Keller kommt, aber u. U. auch nicht. Insofern ist bei ungenügenden Informationen generell Zurückhaltung geboten.
    Nein, um diese Frage geht es nicht.
    Es geht in dem besagten Fall darum, ob die SMS überhaupt ein Alarmierung darstellt.
    Und es geht auch nicht um den zeitlichen Faktor.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das halte ich für ausgemachten Blödsinn, gerade bei speziellen Führungskräften ist es absolut üblich, dass die nicht mit Mitteln des BOS-Funk alarmiert werden.
    Ist ja schön, daß du dies als ausgemachten Blödsinn empfindest.
    Mal schaun, was bei den Ermittlungen rauskommt bzw bei einer eventuellen späteren Gerichtsverhandlung.
    Denn hier geht es unter anderem darum, da ja die SMS keine Alarmierung war, ob sich auch ein KBR selbständig in den "Dienst" versetzen kann.
    Die ermittelnde Behörde verneint dies im Moment.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  9. #24
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Weil hier in Bayern zB aufgrund einer SMS ein Unfall mit einem Auto das mit Blaulicht und Horn zum Einsatz gefahren ist.
    So und nun behaupte ich, sofern es nach Abschluß der Ermittlungen zur Verhandlung kommt.
    Der Richter wird sich die Technische Richtlinie zum Thema Analoge oder Digitale Funkalarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Hand nehmen und feststellen, daß in keiner der beiden Richtlinien das Handy als Funkalarmierungsmittel aufgeführt ist.
    Im Umkehrschluß kann er somit nicht BOS Konform funkalarmiert worden sein, wie du schon selber festgestellt hast, regelt die TR-BOS NICHT die Alarmierung auf BOS Kanälen, sondern insgesamt die Funkalarmierung. ;-)
    Was ist überhaupt ermittlungsgrundlage dafür? Unberechtigte Benutzung von Sondersignalen?

  10. #25
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    Zitat Zitat von Der_Ronny Beitrag anzeigen
    Was ist überhaupt ermittlungsgrundlage dafür? Unberechtigte Benutzung von Sondersignalen?
    Ja.

    Oh man wie ich die 10 Zeichen Regelung *****.
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    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #26
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ja.

    Oh man wie ich die 10 Zeichen Regelung *****.
    gut, also geht ich denke mal diese art art der diskussion weit ab von der, die hier ursprünglich mal gestartet wurde.

    wieso weshalb warum jemand SoSi in anspruch nimmt und dann einen unfall baut ist was anderes, als die alarmierung von F-Angehörigen.

    Selbst wenn er keine SoSi angehabt hätte und einen unfall baut wird im normalfall ermittelt.

    Müssen wir hier eigentlich jeden thread in jeglicher form zu benutzen um dudu zu machen und alles zu verzerren?

    Du könntest ja dem Threadersteller Tipps und Ratschläge dazu geben, wie sie ihre rechtlich Fragliche (zusatz/Info) Alarmierung gänzlich sein lassen könnten und alleinig per FME / DME alarmiert werden können. Meckern anstatt wirkliche Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Schreibttischtäter am Werk?

    Beantwortet seine Frage und gut ist. Alles andere gehört hier nicht rein.

  12. #27
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Mal schaun, was bei den Ermittlungen rauskommt bzw bei einer eventuellen späteren Gerichtsverhandlung.
    Denn hier geht es unter anderem darum, da ja die SMS keine Alarmierung war
    Ja, warten wir es ab.

    Die Frage, ob man nur im Einsatz sein kann/darf, wenn man mit Mitteln nach TR BOS alarmiert wurde, ist ein Fass, dass vmtl. gerade das Bundesland Bayern lieber nicht auf machen möchte ...

    ob sich auch ein KBR selbständig in den "Dienst" versetzen kann.
    Die ermittelnde Behörde verneint dies im Moment.
    Das ist eine andere Frage. Und auch da ist eine zu rigide Antwort wenig zielführend.

  13. #28
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Die Frage, ob man nur im Einsatz sein kann/darf, wenn man mit Mitteln nach TR BOS alarmiert wurde, ist ein Fass, dass vmtl. gerade das Bundesland Bayern lieber nicht auf machen möchte
    Das ist beileibe kein Faß, sondern noch nichtmal eine Diskussion wert.
    Wieviele Wehren werden z.B. noch durch handausgelöste Sirenen alarmiert und sind dann auch tatsächlich alarmiert?
    Wie weiter oben schon jemand schrieb, kommt es auf den (vorher definierten) INHALT einer NACHRICHT an und nicht auf den Übermittlungsweg.

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  14. #29
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    Zitat Zitat von themasterchris Beitrag anzeigen
    Also ehrlich gesagt tut mir das leid das ich solch eine Diskussion entfacht habe, dass war überhaupt nicht meine Absicht.

    Mir ging es ausschließlich darum wie ich das Signal abgreife, sprich Scanner oder Funkmeldeemfpänger oder Funkgerät an sich was davon erlaubt ist.

    Mehr wollte ich gar nicht wissen aber leider ist da was schief gelaufen.

    Sorry.

    Könnte mir das aber trotzdem noch jemand beantworten? ;) :)

    Wäre echt nett
    Also das abgreifen am Melder ist der "beste" Weg.
    Ein Scanner als Empfänger ist eine verzwickte Sache, früher war das definitiv unzulässig, heute eher ein Grauzone da sich die rechtlichen Grundlagen geändert haben.
    Laut den IM sind für die Nutzung auf BOS Kanälen nur GEräte mit BOS Zulassung gestattet, sofern keine Sondergenehmigung erteilt wurde. Somit ist der Scanner nicht zur Frequenznutzung berechtigt.
    Nur- Laut aktueller REchtslage stellt ein reiner Empfang keine Frequenznutzung mehr da...
    Die entsprechende Strafvorschrift unterscheidet nur noch zwischen berechtigtem und unberechigtem Empfang. Es kann also nur noch bestraft werden wer vorsätzlich etwas empfängt was nicht für ihn bestimmt ist.
    Nun gehe ich mal davon aus, das wenn es mit den verantwortlichen Stellen abgestimmt wurde die Auswertung allein eurer Schleifen ein berechtigter Empfang ist...
    Jetzt ist also die Frage: Wird ein berechtigter Empfänger nur weil er ein Empfangsgerät verwendet welches nicht vorgesehen ist, aber trotzdem in DL betrieben werden darf, zum unberechtigten Empfänger?
    ICh meine NEIN, aber andere JA- Deshalb: Mit einem Melder stellt sich diese Frage gar nicht, daher nimm einen Melder!

    Ein fuG würde rechtlich auch gehen, Praktisch halte ich es aber für sehr kritisch.
    Durch einen Fehler deinerseits oder auch durch einen Defekt kann das unbebaufsichtigte Gerät auf sendung gehen und massive Störungen verursachen. Das ist schon vorgekommen und hat die verantwortlichen auch in teufels Küche gebracht...
    Die GEfahr ist gerng, aber wozu eingehen...

    Daher: Melder nehmen und gut ist!

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
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    Und auf die Gefahr mich zu wiederholen:
    Der Richter wird erkennen das die TEchnischen Richtlinien für den Fall überhaupt keine Relevanz haben da weder über Organisationsversagen durch unzureichende Alarmierung, noch wegen Verstoss gegen das TKG verhandelt wird.
    Er wird sich daher den Inhalt = TEXT der SMS und evtl. dienstlich getroffene Vereinbarungen betref Zuständigkeit in Fachlicher und REgionaler Hinsicht anschauen.
    Danach wird er noch allgemein überdenken ob dieser Einsatz überhaupt den Einsatz von SoSI + SoRE erfordert hat.


    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Im Umkehrschluß kann er somit nicht BOS Konform funkalarmiert worden sein, wie du schon selber festgestellt hast, regelt die TR-BOS NICHT die Alarmierung auf BOS Kanälen, sondern insgesamt die Funkalarmierung. ;-)
    AAARGGHHH - Nun höre doch mit dem TR BOS Quatsch auf!
    Die TR BOS REgelt NUR NUR NUR die Vorausetzungen die ein Melder haben muss um eine BOS PRÜFNUMMER zu bekommen!!! Und wenn du tausendmal Bockmist erzählst - das bleibt Bockmist.
    Und alles was nicht auf BOS Frequenzen läuft hat NICHTS, aber GAR NICHTS mit dieser BOS oder der MEterwellenrichtlinie zu tun. Oder wo findest zu zum Beispiel E*BOS in diesem Vorschriftenwerkt???

    Junge - Der BOS Funk und alles was irgendwie damit zusammenhängt ist nur ein ganz ganz GANZ kleiner Teil im Dienstgeschäft der BOS. JA- Selbst ganz ohne Frequenznutzung kann es einen BOS Dienstbetrieb geben, mit Alarmierung, Sonderrechten und Sondersignal...

    GRuß
    Carsten
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  15. #30
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    Falls bei uns mal die Sirene geht komme ich nicht zum Einsatz denn in die ist der TR-BOS nicht geregelt da steht nur wie ein Fernwirkempfänger auszusehen hat.

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