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Thema: Voraussetzungen für Atemschutzüberwachung

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  1. #9
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Das deute ich folgendermaßen:
    [list][*]Der Einheitsführer ist verantwortlich dafür, dass eine Atemschutzüberwachung ordnungsgemäß durchgeführt wird.[*]Diese muss er nicht selbst durchführen, er hat ja gerade im Einsatz genug andere Dinge zu tun.
    Atemschutzüberwachung ist mehr als Drücke aufschreiben. Dazu zählt, dass der Überwacher = der Führer des Trupps jederzeit weiß wo der Trupp ist und was er macht. Wie soll er sonst auf Lageänderungen usw. reagieren können? Und das kann ihm kein Überwacher abnehmen.

    Drücke aufschreiben kann der Maschinist auch nebenbei machen, dazu brauchts eigentlich keine besondere Funktion.

    [*]Er kann die Aufgabe an (eine) geeignete Person(en) deligieren.
    Unterschied zwischen "unterstützt werden" und "deligieren" ist bekannt?

    Mir geht es einzig und allein darum, dass in keiner, zumindest mir bekannten, Vorschrift steht, dass die Person, die den Zettel ausfüllt, die Zeiten überwacht und die Druckabfragen tätigt, zwingend die Gruppenführungslehrgänge erfolgreich absolviert haben muss.
    Stimmt. Nur hat der Atemschutzüberwacher eben noch mehr Aufgaben..
    Geändert von Max K. (05.04.2011 um 19:08 Uhr)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

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