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Thema: Voraussetzungen für Atemschutzüberwachung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    @Überhose:
    Ich kann Deine Argumente absolut nachvollziehen und finde sie richtig.

    Bei uns ist es in der Praxis so, dass wir für die ASGT auf 2-Meter einen separaten Kanal verwenden, und der "normale" Einsatzstellenfunk über einen anderen Kanal läuft. Das wurde so beschlossen, damit die ASGT "ihre Ruhe" haben, und nicht mit für sie unnötigen Informationen belastet werden. Das war/ist nicht meine Entscheidung, aber es ist so.

    Das bedeutet also, streng genommen, dass der Einheitsführer nun mit zwei Geräten ausgestattet sein muss, damit er alles mitbekommt.

    Daher wurde es in der Vergangenheit auch bei größeren Einsätzen so gehandhabt, dass die Aufgabe der Atemschutzüberwachung deligiert wurde. Diese Person hatte dann ausschließlich die Aufgabe der ASÜ und durfte für nichts anderes eingesetzt werden. Sie hatte sich in der Nähe einer Person aufzuhalten, die mit einem FuG ausgestattet ist, welches auf den Kanal mit dem "normalen" Einsatzstellenfunk eingestellt ist, aufzuhalten. Idealerwesie war dies dann der GrpFr. selbst, oder der Maschinist.

    Der Gruppenführer kann und soll natürlich auch regelmäßig bei der ASÜ nachschauen, bzw muss die ASÜ der Führungskraft auch selbstständig die Informationen übermitteln.

    Fakt ist: Feuerwehr ist teamwork! Da muss man seinen KameradInnen vertrauen und diese müssen ihre Aufgaben gewissenhaft ausführen.

    Über den Sinn oder Unsinn dieser Vorgehensweise kann man diskutieren, das ist aber nicht das Thema.

    Mir geht es einzig und allein darum, dass in keiner, zumindest mir bekannten, Vorschrift steht, dass die Person, die den Zettel ausfüllt, die Zeiten überwacht und die Druckabfragen tätigt, zwingend die Gruppenführungslehrgänge erfolgreich absolviert haben muss.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  2. #2
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    nederrijner hat Recht.
    Eigentlich ist alles gesagt und dein (stv) WeFü hat "fast" recht.
    Die Asü muß der GF von dem der Trupp kommt und jeder GF ist eigentlich für seinen Trupp verantwortlich.
    Ünterstützen kann unter bestimmten Vorraussetzungen jeder. Die Verantwortung bleibt aber immer beim Gruppenführer.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    In jeder Diskussion über ASÜ und die richtige Anwendung darf das Urteil des OLG Stuttgart zum Tübinger Atemschutzunfall nicht fehlen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender...cht=bw&nr=9935
    (ab Punkt 20 wird's richtig interessant)

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