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Thema: Voraussetzungen für Atemschutzüberwachung

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  1. #1
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    So habe nun Antwort von der Landesfeuerwehrschule erhalten.

    Meine Einschätzung ist richtig. Es gibt keine Vorschrift, die festlegt, dass ausschließlich ausgebildete Gruppenführer Tätigkeiten der Atemschutzüberwachung (ASÜ) ausführen dürfen.

    Die Verantwortung liegt beim Führer der Taktischen Einheit (LGr oder LSt).
    Er kann andere geeignete Personen damit beauftragen (sprich deligieren), die vorgeschriebenen Registrierungen vorzunehmen und per Sprechfunk dauerhaft Kontakt zu den eingesetzten Atemschutztrupps zu halten, um Lagemeldungen, Standort, Druck, etc. ... abzufragen.
    Diese Informationen muss der GrpFhr entweder selbst bei der ASÜ einholen, oder die ASÜ übermittelt Änderungen selbstständig. Das ist vorab festzulegen/abzusprechen.
    Die ASÜ ist gegenüber den eingesetzten Atenmschutztrupps nicht weisungsbefugt.

    Die Empfehlung für geeignete Personen lautet:
    • Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang "Sprechfunk".
    • Die Person wurde in die Tätigkeiten der ASÜ unterwiesen und sollte ein paar Mal bei der ASÜ zumindest anwesend gewesen sein.
    • wünschenswert, aber nicht zwingend, ist die Person selber ausgebildeter Atemschutzgeräteträger.
    • hilfreich, aber nicht zwingend, sind auch erfolgreich abgeschlossene Führungslehrgänge.
    • Es sollte eine gewisse Einsatzerfahrung vorliegen.


    Danke für Eure Meinungen/Einschätzungen.
    Für mich ist das Thema erledigt, da ich ja nun von offizieller Seite eine verbindliche Stellungnahme vorliegen habe.
    Das Thema ist auch intern schon erledigt, wir hatten uns darauf geeinigt, dass ich das kläre und die Ergebnisse dann kommuniziere.
    Das macht eine gute Kameradschaft eben aus, man hat zwar unterschiedliche Ansichten, aber respektiert andere Standpunkte, erkundigt sich an entsprechender Stelle und gibt dann auch mal zu, wenn man falsch liegt...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  2. #2
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    Känntest Du noch schreiben um welche LFS es sich handelt, sowie ggf. den genauen Wortlaut veröffentlichen?

    --

    Wo ist denn das Problem, dass der Gruppenführer, der seine Trupps ins Gebäude schickt, selbst mit denen redet? Oder hat der noch großartig was anderes zu tun? Ich verstehe es einfach nicht.

    Er muss ja nicht mit der doofen Tafel rumrennen und Drücke notieren. Das kann seine Schreibkraft ja für ihn erledigen. Aber er muss doch mit seinem Trupp kommunizieren können.

    Hier klappt das komischer weise. Und sollte ich irgendwann meinen Gruppenführer mal nicht mehr direkt ansprechen können, bedeutet das für mich einen Abbruch des Atemschutzeinsatzes.
    Geändert von Max K. (14.04.2011 um 21:55 Uhr)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Känntest Du noch schreiben um welche LFS es sich handelt, sowie ggf. den genauen Wortlaut veröffentlichen?[...]
    Klar, hier:
    Zitat Zitat von meiner Anfrage
    Sehr geehrter Kamerad XXX,
    [...]
    Meine Frage: Darf die Atemschutzüberwachung ausschließlich von einer Einsatzkraft durchgeführt werden, die die Lehrgänge Gruppenführung Teil I & II erfolgreich absolveirt haben?
    Der Text der FWDV 7 besagt ja im Abschnitt 7.4, Zitat: "Der jeweilige Einheitsführer der taktischen Einheit ist für die Atemschutzüberwachung verantwortlich. Bei der Atemschutzüberwachung können andere geeignete Personen zur Unterstützung hinzugezogen werden. Geeignete Personen müssen die Grundsätze der Atemschutzüberwachung kennen."

    Ich würde das so verstehen, dass die Verantwortung bei der Einheitsführung liegt, diese die Aufgaben aber deligieren kann. Logischerweise muss diese Person den Sprechfunklehrgang erfolgreich abgeschlossen haben und in der Tätigkeit als Atemschutzüberwachung entsprechend unterwiesen sein.. Die abgeschlossene Gruppenführungsausbildung kann ich als Voraussetzung zur Durchführung der Atemschutzüberwachung hier nicht ersehen.
    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie freundlicherweise einen Moment Zeit finden würden, mir meine Frage zu beantworten.
    [...]
    Die Antwort darauf:
    Zitat Zitat von der Antwort der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
    Die angeführte Einschätzung teile ich – die Atemschutzüberwachung wird ja häufig einem Maschinisten übertragen. Nach meiner Auffassung ist es wünschenswert, dass die andere geeignete Person als Atemschutzgeräteträger ausgebildet ist, weil damit ein besseres Verständnis des Atemschutzeinsatzes verknüpft ist. Gemäß FwDV 7 ist Atemschutzüberwachung die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Kontrolle und zur Unterstützung der unter Atemschutz vorgehenden Trupps und die Aufgaben sind ja unter dem Begriff Registrierung aufgeführt.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  4. #4
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    Aha, danke. Und wie kommst Du jetzt auf

    Er kann andere geeignete Personen damit beauftragen (sprich deligieren), die vorgeschriebenen Registrierungen vorzunehmen und per Sprechfunk dauerhaft Kontakt zu den eingesetzten Atemschutztrupps zu halten, um Lagemeldungen, Standort, Druck, etc. ... abzufragen.

    Diese Informationen muss der GrpFhr entweder selbst bei der ASÜ einholen, oder die ASÜ übermittelt Änderungen selbstständig. Das ist vorab festzulegen/abzusprechen.
    Die ASÜ ist gegenüber den eingesetzten Atenmschutztrupps nicht weisungsbefugt.
    ?

    Davon steht in der Antwort doch gar nichts, oder täusche ich mich?
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  5. #5
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    Ich vergaß zu erwähnen, dass ich nach dem Mailkontakt noch telefonische Rücksprache mit dem Kameraden hatte. Aus diesem Gespräch stammt das o.g. Zitat.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  6. #6
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    Atemschutzüberwachung führen bei uns in der Regel ausgebildete Atemschutzgeräteträger durch. Die Überwachung ist Bestandteil im Lehrgang und deshalb wird davon ausgegangen das jeder AGT diese Aufgabe nach absolviertem Lehrgang und Übungen zuverlässig übernehmen kann.
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  7. #7
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    ...Jeder AGT hat mit seinen 18 Jahren genug Führungsqualität um die Lage des Atemschutztrupps einzuschätzen?

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