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Thema: Voraussetzungen für Atemschutzüberwachung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Aha, danke. Und wie kommst Du jetzt auf

    Er kann andere geeignete Personen damit beauftragen (sprich deligieren), die vorgeschriebenen Registrierungen vorzunehmen und per Sprechfunk dauerhaft Kontakt zu den eingesetzten Atemschutztrupps zu halten, um Lagemeldungen, Standort, Druck, etc. ... abzufragen.

    Diese Informationen muss der GrpFhr entweder selbst bei der ASÜ einholen, oder die ASÜ übermittelt Änderungen selbstständig. Das ist vorab festzulegen/abzusprechen.
    Die ASÜ ist gegenüber den eingesetzten Atenmschutztrupps nicht weisungsbefugt.
    ?

    Davon steht in der Antwort doch gar nichts, oder täusche ich mich?
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  2. #2
    Registriert seit
    18.10.2010
    Beiträge
    382
    Ich vergaß zu erwähnen, dass ich nach dem Mailkontakt noch telefonische Rücksprache mit dem Kameraden hatte. Aus diesem Gespräch stammt das o.g. Zitat.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  3. #3
    Registriert seit
    01.07.2003
    Beiträge
    2.550
    Atemschutzüberwachung führen bei uns in der Regel ausgebildete Atemschutzgeräteträger durch. Die Überwachung ist Bestandteil im Lehrgang und deshalb wird davon ausgegangen das jeder AGT diese Aufgabe nach absolviertem Lehrgang und Übungen zuverlässig übernehmen kann.
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  4. #4
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    1.728
    ...Jeder AGT hat mit seinen 18 Jahren genug Führungsqualität um die Lage des Atemschutztrupps einzuschätzen?

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