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Thema: Voraussetzungen für Atemschutzüberwachung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Klar ist, dass die Person, die die Atemschutzüberwachung durchführt, den Sprechfunklehrgang erfolgreich abgeschlossen hat, schließlich werden über Sprechfunk die Informationen (Druck, Lage) abgefragt und Rückübermittelt.
    Optimalerweise ist diese Person auch ausgebildeter Gruppenführer, dies ist aber kein Muss
    ...
    Außerdem ist es in vielen anderen Wehren Usus, dass der Maschinist die ASÜ übernimmt.
    Das regelmäßige Ergebnis dieser Konstellation, egal ob derjenige ausgebildeter GF ist oder nicht, kann ich dir vorhersagen:
    Der Funkverkehr zwischen ASÜ und AGT geht am Einheitsführer vorbei und beinhaltet schnell Dinge, die eigentlich gerade für diesen verdammt interessant sind. Das führt nach wenigen Funksprüchen dazu, dass faktisch der Atemschutzüberwacher nun den Trupp führt, und der Einheitsführer sich freut/sich wundert/nicht kapiert, dass er jetzt eigentlich, bis auf die dummerweise vorhandene, aber unsichtbare Verantwortlichkeit wenn's schief geht, arbeitslos ist. Der Effekt wird dann, wenn der ASÜ ausgebildeter GF ist (und damit das Führen irgendwann mal gelernt und ausgeübt hat), schneller und deutlicher auftreten.
    Dem Trupp ists egal, Hauptsache er wird geführt. Dem Einheitsführer ist es auch egal, wer regt sich schon über zuwenig Arbeit auf. Dem ASÜ ist es auch egal, solange niemand auf die Idee kommt, dass er außer der ASÜ auch noch andere Aufgaben hat (und das ist gerade dann, wenn der Maschinist das übernimmt, schnell mal der Fall). Und wenn dann was schiefgeht, wundern sich wieder alle.

    Ich bin kein Freund von "delegierter ASÜ", ich mach das als GF lieber selbst. Schreiben kann ich, ein Klemmbrett habe ich bei vielen Einsätzen für alle anderen möglichen Notizen eh griffbereit, und die Infos, die mir die ASÜ gibt, sind nicht nur damit man hinterher was zum Abheften hat, sondern sind die verdammt wichtigsten Informationen die über meinen verdammt gefährdetsten Trupp vorliegen und Grundlage meiner Führungsarbeit sind.
    Und ich halte es für die schlimmsten Sätze in der DV 3 und 7, dass diese Delegation wie auch die Rolle des Maschinisten da überhaupt angesprochen wurden, da diese Kann-Regelungen von zu vielen Wehren als Muss fehlinterpretiert werden, dadurch die ASÜ mehr als Übel denn als sinnvolles taktisches Instrument angesehen wird und der Anteil korrekter ASÜ, inkl. aller notwendigen und vorgesehenen Eintragungen, auch Jahre (und vermutlich noch Jahrzehnte) nach Stampe, Schwägerle, Mang und wie sie alle hießen viel zu niedrig ist.

  2. #2
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    @Überhose:
    Ich kann Deine Argumente absolut nachvollziehen und finde sie richtig.

    Bei uns ist es in der Praxis so, dass wir für die ASGT auf 2-Meter einen separaten Kanal verwenden, und der "normale" Einsatzstellenfunk über einen anderen Kanal läuft. Das wurde so beschlossen, damit die ASGT "ihre Ruhe" haben, und nicht mit für sie unnötigen Informationen belastet werden. Das war/ist nicht meine Entscheidung, aber es ist so.

    Das bedeutet also, streng genommen, dass der Einheitsführer nun mit zwei Geräten ausgestattet sein muss, damit er alles mitbekommt.

    Daher wurde es in der Vergangenheit auch bei größeren Einsätzen so gehandhabt, dass die Aufgabe der Atemschutzüberwachung deligiert wurde. Diese Person hatte dann ausschließlich die Aufgabe der ASÜ und durfte für nichts anderes eingesetzt werden. Sie hatte sich in der Nähe einer Person aufzuhalten, die mit einem FuG ausgestattet ist, welches auf den Kanal mit dem "normalen" Einsatzstellenfunk eingestellt ist, aufzuhalten. Idealerwesie war dies dann der GrpFr. selbst, oder der Maschinist.

    Der Gruppenführer kann und soll natürlich auch regelmäßig bei der ASÜ nachschauen, bzw muss die ASÜ der Führungskraft auch selbstständig die Informationen übermitteln.

    Fakt ist: Feuerwehr ist teamwork! Da muss man seinen KameradInnen vertrauen und diese müssen ihre Aufgaben gewissenhaft ausführen.

    Über den Sinn oder Unsinn dieser Vorgehensweise kann man diskutieren, das ist aber nicht das Thema.

    Mir geht es einzig und allein darum, dass in keiner, zumindest mir bekannten, Vorschrift steht, dass die Person, die den Zettel ausfüllt, die Zeiten überwacht und die Druckabfragen tätigt, zwingend die Gruppenführungslehrgänge erfolgreich absolviert haben muss.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  3. #3
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    nederrijner hat Recht.
    Eigentlich ist alles gesagt und dein (stv) WeFü hat "fast" recht.
    Die Asü muß der GF von dem der Trupp kommt und jeder GF ist eigentlich für seinen Trupp verantwortlich.
    Ünterstützen kann unter bestimmten Vorraussetzungen jeder. Die Verantwortung bleibt aber immer beim Gruppenführer.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    In jeder Diskussion über ASÜ und die richtige Anwendung darf das Urteil des OLG Stuttgart zum Tübinger Atemschutzunfall nicht fehlen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender...cht=bw&nr=9935
    (ab Punkt 20 wird's richtig interessant)

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