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Thema: Voraussetzungen für Atemschutzüberwachung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    04.01.2008
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    265
    also grundsätzlich kann ich deinen Ausführungen ja folgen und die sind auch sicherlich nicht unrichtig. viele Wehren werden das auch so handhaben wie du es schreibst.

    Aber es wird dir ja nicht viel helfen,wenn der WF und sein st WF wollen das nur ein GF die Überwachnug macht,dann ist das bei euch so vorgeschrieben.
    Die beiden sind nunmal Chef. Die haben sich mindestens an die üblichen Regelwerke zu halten klar,aber keiner kann verbieten diese noch strenger zu handhaben.

  2. #2
    Registriert seit
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    Beiträge
    382
    Ich zweifle auch nicht an, wenn der (stellv.) WF anordnet, dass bei uns die ASÜ nur von GrpFr. gemacht wird, weil es der Vorstand so für sinnvoll hält.

    Es geht mir um die Begründung, dass das so Vorschrift ist. Man hat mir beigebracht, dass man derartige Aussagen belegen muss.
    Und eben diese Begründung konnte mir gestern keiner liefern. Ich war der einzige, der seine Argumentation auf eine fundierte Quelle stützt.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

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