So habe nun Antwort von der Landesfeuerwehrschule erhalten.
Meine Einschätzung ist richtig. Es gibt keine Vorschrift, die festlegt, dass ausschließlich ausgebildete Gruppenführer Tätigkeiten der Atemschutzüberwachung (ASÜ) ausführen dürfen.
Die Verantwortung liegt beim Führer der Taktischen Einheit (LGr oder LSt).
Er kann andere geeignete Personen damit beauftragen (sprich deligieren), die vorgeschriebenen Registrierungen vorzunehmen und per Sprechfunk dauerhaft Kontakt zu den eingesetzten Atemschutztrupps zu halten, um Lagemeldungen, Standort, Druck, etc. ... abzufragen.
Diese Informationen muss der GrpFhr entweder selbst bei der ASÜ einholen, oder die ASÜ übermittelt Änderungen selbstständig. Das ist vorab festzulegen/abzusprechen.
Die ASÜ ist gegenüber den eingesetzten Atenmschutztrupps nicht weisungsbefugt.
Die Empfehlung für geeignete Personen lautet:
- Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang "Sprechfunk".
- Die Person wurde in die Tätigkeiten der ASÜ unterwiesen und sollte ein paar Mal bei der ASÜ zumindest anwesend gewesen sein.
- wünschenswert, aber nicht zwingend, ist die Person selber ausgebildeter Atemschutzgeräteträger.
- hilfreich, aber nicht zwingend, sind auch erfolgreich abgeschlossene Führungslehrgänge.
- Es sollte eine gewisse Einsatzerfahrung vorliegen.
Danke für Eure Meinungen/Einschätzungen.
Für mich ist das Thema erledigt, da ich ja nun von offizieller Seite eine verbindliche Stellungnahme vorliegen habe.
Das Thema ist auch intern schon erledigt, wir hatten uns darauf geeinigt, dass ich das kläre und die Ergebnisse dann kommuniziere.
Das macht eine gute Kameradschaft eben aus, man hat zwar unterschiedliche Ansichten, aber respektiert andere Standpunkte, erkundigt sich an entsprechender Stelle und gibt dann auch mal zu, wenn man falsch liegt...
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus