Zitat Zitat von warch1ck3n Beitrag anzeigen
Guten Tag Mr. Kleinkariert,

Nein, das behaupte ich auf keinen Fall.
Jedoch gehört die Maske zum Atemschutz.
Sie ist ein Teil desselben und darf daher nur verwendet werden wenn man dazu befähigt und ausgebildet ist.

Oder würdest du dein Kind mit einem Panzer fahren lassen und fragen ob es überhaupt ein Panzer sei wenn man nur fahre aber nicht schiesse?
Guten Tag Herr Genausokleinkariert,

aus meiner Sicht als Atemschutzgerätewart ist der Atemanschluß (hier: Vollmaske) eine notwendige Baugruppe des Atemschutzgerätes. Ohne Pressluftatmer ist jeder Atemanschluß im Sinne von Atemschutz unbrauchbar und lediglich ein Ausrüstungsgegenstand (nicht PSA, wird erst zur PSA in Verbindung mit einem PA oder Filter). Damit ist er vergleichbar mit einem Panzer (um bei Deinem äußerst dämlichen Beispiel zu bleiben), der weder über einen Motor, noch Ketten geschweige denn Bewaffnung verfügt. Es ist dann eine simple Vollmaske, die vor nichts schützt (außer vielleicht Augen- und Gesichtsschutz, aber dafür nimmt man besser Schutzbrillen o.Ä.). Wenn an dieser Vollmaske auch noch die Ventile ausgebaut sind, sind die grundlegenden Funktionen des Atemanschlusses nicht mehr vorhanden. In diesem Zustand handelt es IMO nur noch um eine Maske im Sinne von Verkleidung. Außerdem fehlt für Atemschutz die umluftabhängige/-unabhängige Atemluftversorgung, da weder ein Filter noch ein Pressluftatmer/Isoliergerät angeschlossen ist.

Noch mal: diese Maske schützt vor gar nichts und ist nicht Bestandteil eines Atemschutzgerätes- ergo kein Atemschutz sondern Verkleidung. Wenn Du eine solche Maske auf dem Karneval trägst, wirst Du höchstens ausgelacht, aber eine G26.1/2/3 wird von Dir keiner verlangen.

Und eine gesundheitliche Gefährdung durch die PA-Attrappe auf dem Rücken eines JFler halte ich für abwegig. Die Rucksäcke/Schulranzen von Fünftklässlern (eigener Sohn) sind z.T. schwerer als die PA in unserer FF.

Ich hätte nichts dagegen, wenn ein Mod dieses Thema schliessen könnte.