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Atemanschluss:

Die Atemschutzmaske ist Teil des Atemschutzgerätes [!]. Sie stellt als Atemanschluss die Verbindung zwischen Atemschutzgeräträger und Atemschutzgerät (z.B. Pressluftatmer) her.
Also gehört die Atemschutzmaske klar zum Atemschutzgerät. Die FwDV 7 besagt dazu ganz klar:

Einsatzkräfte, die unter Atemschutz (und zum Atemschutz gehört nunmal die Maske) eingesetzt werden, müssen
• das 18. Lebensjahr vollendet haben;
• die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;

Beides wird bei Mitgliedern der JF nicht zutreffen.