Ich war gerade vor einer Woche beim Atemschutzlehrgang und bin mir ziemlich sicher, dass das Maximalgewicht bei 18 Kg liegt. Das Gewicht erreichen aber meistens nur 2-Flaschen Geräte.
Ich kann ja mal ein bisschen aus meiner Ausbildungsunterlage zitieren:

- Atemluftflasche mit Flaschenventil [nur für die Flaschen selbst!]:
- Stahl 200 bar 4 liter 4,1 - 4,9 kg
- Stahl 300 bar 6 liter 6,8 - 9,2 kg
- composite 300 bar 6,8 liter ca. 5,5 kg
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Zu den Masken:

Atemschutzgeräte:

Atemschutzgeräte sind persönliche Schutzausrüstungen, die den Träger vor der Einwirkung von Schadstoffen in der Umgebungsatmosphäre oder vor Sauerstoffmangel schützen. Sie versorgen den Träger mit Atemluft.

Atemschutzgeräte werden entsprechend ihrer Schutzwirkung in Filtergeräte (abhängig von der Umgebungsatmosphäre) und Isoliergeräte (unabhängig von der Umgebungsatmosphäre) eingeteilt.

Gemäß FwDV 7 (Atemschutz) dürfen nur Atemschutzgeräte verwendet werden, die für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet und für die Feuerwehren anerkannt sind.
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Atemanschluss:

Die Atemschutzmaske ist Teil des Atemschutzgerätes [!]. Sie stellt als Atemanschluss die Verbindung zwischen Atemschutzgeräträger und Atemschutzgerät (z.B. Pressluftatmer) her.

Die Vollmaske umschließt das ganze GEsicht und schützt damit gleichzeitig die Augen. Die Dichtlinie verläuft über Strin, Wangen und unterhalb des Kinns. Die Vollmaske ist mit einer Innenmaske ausgestattet, die einerseits den Maksen-Totraum klein hält, andererseits durch die Luftführung das Beschlagen der Sichtscheibe verhindert.
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Belastungen an Atemschutzgeräteträger:

Atemschutzgeräteträger sind besonderen Belastungen ausgesetzt. Auswirkungen hierbei können sich ergeben durch

- Wäremeisolierende Kleidung
- Gewicht der Ausstattung
- Einschränkung der Beweglichkeit
- Einengung des Sichtfeldes
- Schlechte Verständigung
- Belastende Einsatzsituationen (thermisch und/oder psychisch (Stress)).
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Ich hoffe, das hilft etwas weiter. Ich habe wortwörtlich aus den Ausbildungsunterlagen (Bundesland S-H) zitiert.