Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Es sollte auch nicht vergessen werden, dass beim Ümrüsten von 2x 4-l-Stahlflasche (200 bar) auf 1x 6,8-l-Compositeflasche die PA-Halterungen und die Halterungen der Reserveflaschen umgebaut werden müssen. Außerdem müssen die Compositeflaschen (z.Zt. noch) früher ausgemustert werden als die Stahlflaschen.
Auf der anderen Seite ist die Gewichtserleichterung schon eine feine Sache. Bei uns im LK hat die FF Pinneberg umgestellt (weitere sind mir bisher nicht bekannt). Würde ich auch gerne, ist aber bei der momentanen Haushaltslage nicht gegeben.
Wir werden hier jetzt aber voll OT - also Schluß damit ;-)
MkG
Rundhauber
Ich war gerade vor einer Woche beim Atemschutzlehrgang und bin mir ziemlich sicher, dass das Maximalgewicht bei 18 Kg liegt. Das Gewicht erreichen aber meistens nur 2-Flaschen Geräte.
Ich kann ja mal ein bisschen aus meiner Ausbildungsunterlage zitieren:
- Atemluftflasche mit Flaschenventil [nur für die Flaschen selbst!]:
- Stahl 200 bar 4 liter 4,1 - 4,9 kg
- Stahl 300 bar 6 liter 6,8 - 9,2 kg
- composite 300 bar 6,8 liter ca. 5,5 kg
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Zu den Masken:
Atemschutzgeräte:
Atemschutzgeräte sind persönliche Schutzausrüstungen, die den Träger vor der Einwirkung von Schadstoffen in der Umgebungsatmosphäre oder vor Sauerstoffmangel schützen. Sie versorgen den Träger mit Atemluft.
Atemschutzgeräte werden entsprechend ihrer Schutzwirkung in Filtergeräte (abhängig von der Umgebungsatmosphäre) und Isoliergeräte (unabhängig von der Umgebungsatmosphäre) eingeteilt.
Gemäß FwDV 7 (Atemschutz) dürfen nur Atemschutzgeräte verwendet werden, die für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet und für die Feuerwehren anerkannt sind.
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Atemanschluss:
Die Atemschutzmaske ist Teil des Atemschutzgerätes [!]. Sie stellt als Atemanschluss die Verbindung zwischen Atemschutzgeräträger und Atemschutzgerät (z.B. Pressluftatmer) her.
Die Vollmaske umschließt das ganze GEsicht und schützt damit gleichzeitig die Augen. Die Dichtlinie verläuft über Strin, Wangen und unterhalb des Kinns. Die Vollmaske ist mit einer Innenmaske ausgestattet, die einerseits den Maksen-Totraum klein hält, andererseits durch die Luftführung das Beschlagen der Sichtscheibe verhindert.
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Belastungen an Atemschutzgeräteträger:
Atemschutzgeräteträger sind besonderen Belastungen ausgesetzt. Auswirkungen hierbei können sich ergeben durch
- Wäremeisolierende Kleidung
- Gewicht der Ausstattung
- Einschränkung der Beweglichkeit
- Einengung des Sichtfeldes
- Schlechte Verständigung
- Belastende Einsatzsituationen (thermisch und/oder psychisch (Stress)).
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Ich hoffe, das hilft etwas weiter. Ich habe wortwörtlich aus den Ausbildungsunterlagen (Bundesland S-H) zitiert.
Also gehört die Atemschutzmaske klar zum Atemschutzgerät. Die FwDV 7 besagt dazu ganz klar:
Einsatzkräfte, die unter Atemschutz (und zum Atemschutz gehört nunmal die Maske) eingesetzt werden, müssen
• das 18. Lebensjahr vollendet haben;
• die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
Beides wird bei Mitgliedern der JF nicht zutreffen.
Ketzerfragen:
Das die Maske zum Atemschutz gehört, ist klar, aber ist es dann auch Atemschutz, wenn man nur die Maske trägt?
Wenn du das so interpretierst, wäre es folglich andersherum auch Atemschutz, wenn jemand keine Maske trägt, aber sich einen PA auf den Rücken setzt?
Guten Tag Mr. Kleinkariert,
Nein, das behaupte ich auf keinen Fall.
Jedoch gehört die Maske zum Atemschutz.
Sie ist ein Teil desselben und darf daher nur verwendet werden wenn man dazu befähigt und ausgebildet ist.
Oder würdest du dein Kind mit einem Panzer fahren lassen und fragen ob es überhaupt ein Panzer sei wenn man nur fahre aber nicht schiesse?
Guten Tag Herr Genausokleinkariert,
aus meiner Sicht als Atemschutzgerätewart ist der Atemanschluß (hier: Vollmaske) eine notwendige Baugruppe des Atemschutzgerätes. Ohne Pressluftatmer ist jeder Atemanschluß im Sinne von Atemschutz unbrauchbar und lediglich ein Ausrüstungsgegenstand (nicht PSA, wird erst zur PSA in Verbindung mit einem PA oder Filter). Damit ist er vergleichbar mit einem Panzer (um bei Deinem äußerst dämlichen Beispiel zu bleiben), der weder über einen Motor, noch Ketten geschweige denn Bewaffnung verfügt. Es ist dann eine simple Vollmaske, die vor nichts schützt (außer vielleicht Augen- und Gesichtsschutz, aber dafür nimmt man besser Schutzbrillen o.Ä.). Wenn an dieser Vollmaske auch noch die Ventile ausgebaut sind, sind die grundlegenden Funktionen des Atemanschlusses nicht mehr vorhanden. In diesem Zustand handelt es IMO nur noch um eine Maske im Sinne von Verkleidung. Außerdem fehlt für Atemschutz die umluftabhängige/-unabhängige Atemluftversorgung, da weder ein Filter noch ein Pressluftatmer/Isoliergerät angeschlossen ist.
Noch mal: diese Maske schützt vor gar nichts und ist nicht Bestandteil eines Atemschutzgerätes- ergo kein Atemschutz sondern Verkleidung. Wenn Du eine solche Maske auf dem Karneval trägst, wirst Du höchstens ausgelacht, aber eine G26.1/2/3 wird von Dir keiner verlangen.
Und eine gesundheitliche Gefährdung durch die PA-Attrappe auf dem Rücken eines JFler halte ich für abwegig. Die Rucksäcke/Schulranzen von Fünftklässlern (eigener Sohn) sind z.T. schwerer als die PA in unserer FF.
Ich hätte nichts dagegen, wenn ein Mod dieses Thema schliessen könnte.
MkG
Rundhauber
Der Auffanggurt gehört auch zur PSA gegen Absturz, dennoch wird jemand, der den Gurt alleine auf dem Hof trägt, nicht mit PSA gegen Absturz eingesetzt und muss nicht entsprechend untersucht und ausgebildet zu sein.
Nein, das ist Deine, falsche Interpretation. Der fett markierte Teil steht an dieser Stelle nicht in der FwDV 7.Die FwDV 7 besagt dazu ganz klar:
Einsatzkräfte, die unter Atemschutz (und zum Atemschutz gehört nunmal die Maske) eingesetzt werden, müssen
Maske auf dem Gesicht =/= Einsatz unter Atemschutz
Ein Teil ist und bleibt ein Teil und wird nicht plötzlich als Teil zum vollständigen Atemschutzgerät. Sonst dürfte auch kein Nicht-AGT eine Druckluftflasche für Hebekissen in die Hand nehmen.
Danke noch einmal für die Erinnerung daran, dass Du an einer sachlichen, nicht emotionsgeladenen Diskussion nicht interessiert bist.Guten Tag Mr. Kleinkariert,
...
Oder würdest du dein Kind mit einem Panzer fahren lassen und fragen ob es überhaupt ein Panzer sei wenn man nur fahre aber nicht schiesse?
Ups, verlesen. Sorry.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Kein Problem :)
Hier zB.
http://www.atemschutz-roeser.de/All%...20Brochure.pdf
Das sind glaube ich Luxfor Flaschen.
Bei uns beim Auffrischunglehrgang für AGW war auch ein Vertreter von Luxfor und eine Firma die Flaschen TÜV durchführt da, der sagte die Flaschen haben keine Lebenszeitbeschränkung mehr und müssen genauso wie Stahlflaschen alle 5 Jahre zum TÜV.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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