Wie bereits schon erwähnt sind solche Vorschriften i.d.R. Landesrecht. Für Bayern z.B. in der VVB geregelt (http://by.juris.de/by/gesamt/BrandVerhV_BY.htm). Dort ist in § 27 zum Beispiel auch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten festgeschrieben (in deinem Fall i.V.m. § 22 sowie den Art. 38 LStVG). In anderen BL wird es aber sicher auch ähnliche Vorschriften geben.