Ich glaube, da ist auch noch was in der DIN 4066 zu finden...
Ansonsten auch mal bei Tante Wikipedia fragen:http://de.wikipedia.org/wiki/Brandabschnitt
Ich glaube, da ist auch noch was in der DIN 4066 zu finden...
Ansonsten auch mal bei Tante Wikipedia fragen:http://de.wikipedia.org/wiki/Brandabschnitt
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Tach !
Für Niedersachsen :
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Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG -
§ 32
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
8. einer Vorschrift in einer Verordnung oder kommunalen Satzung zuwiderhandelt, die vollziehbare Ge- oder Verbote auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes enthält, sofern die Verordnung oder die Satzung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.
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Damit kann man zumindest den meisten Leuten erstmal kommen ...
Kompliziert wird es, wenn tatsächlich dann nach den weiteren Verordnungen und Satzungen gefragt wird ...
Teilweise ist in den verschiedenen Bundesländern was in den jeweiligen Landesbauordnungen dazu geregelt.
In der Landesbauordnung für Niedersachsen steht da nicht wirklich was zu drinn ...
Gruß
Bastel
Hallo Leute!
Vielen vielen Dank an Euch. Das Thema scheint ja doch nicht nur mich zu interessieren. Die gemachten Anworten helfen mir persönlich schon sehr weiter.
Gruß Etienne
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