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Thema: Suche Gesetz gegen "Brandschutzeinrichtungen vorsätzlich blockieren"

  1. #16
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Daraus ergibt sich aber nicht, dass jemand bestraft werden kann, wenn er zum Beispiel eine Rauchschutztür aufkeilt.
    Hi,
    das ergibt sich klar aus dem § 145 StGB, wie nederrijner oben erwähnt hat.

    (2) Wer absichtlich oder wissentlich
    1. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder
    2. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.
    Zu diesen Schutzvorrichtungen zählen natürlich alle Rauchabschlüsse und Brandschutztüren.

    Hab alles erst vor 2 Monaten auf dem BSB-Lehrgang durchgekaut :-)
    Unser Ausbilder hatte sogar auf einen Holzkeil dick "§ 145 StGB" geschrieben und diesen immer mahnend hochgehalten :-)

    Gruß Bablu

  2. #17
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    hmm ... so einfach ist das dann nun doch nicht.

    Lies nochmal genau:
    Wer absichtlich oder wissentlich ...
    Dies impliziert Vorsatz (mindestens dolus eventualis), d.h. die Einrichtungen werden bewusst unbrauchbar gemacht.

    (Grobe) Fahrlässigkeit reicht nicht aus, der Täter muss den Schaden bewusst und billigend in Kauf genommen haben!

    Und das im "normalen" Geschäftsbetrieb" oder gar in privaten Bereichen (z.B. Hochhaus) jemandem nachzuweisen, der einen Keil unter die Brandschutztür packt, dürfte sehr, sehr schwer fallen.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  3. #18
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    Auch nach einer eindeutigen und am besten schriftlich nachweisbaren Belehrung über entspr. Ver-/Gebote ?!
    Da dürfte vorsätzliche Mißachtung relativ einfach nachweisbar sein.

    Die Frage wird jedoch sein, ob dieses "Verkeilen" etc einem speziellen Kollegen nachweisbar seien wird. Kollektivschuld gibt's ja zum Glück nicht mehr.

  4. #19
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    Hi,

    seh das genau wie WernerG.
    Wenn ich eine Person ausdrücklich darauf hinweise (am besten mit schriftlichem Nachweis), das sein Handeln bei Eintritt einer schweren Folge strafrechtliche Konsequenzen hat, und diese Person (oder auch mehrere) trotzdem Branschutztüren festkeilen, handeln sie mEn vorsätzlich (wissentlich).

    Ob und wie man Jemandem nachweisen kann das ER den Keil unter die Tür gesetzt hat ist natürlich schwierig.

    Aber zumindest hat man eine Gestzliche Grundlage die das Unterkeilen verbietet.

    Frohes Fest
    Gruß
    Bablu

  5. #20
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Bablu Beitrag anzeigen
    Hi,
    Wenn ich eine Person ausdrücklich darauf hinweise (am besten mit schriftlichem Nachweis), das sein Handeln bei Eintritt einer schweren Folge strafrechtliche Konsequenzen hat, und diese Person (oder auch mehrere) trotzdem Branschutztüren festkeilen, handeln sie mEn vorsätzlich (wissentlich).
    das wäre sicherlich sehr gut - aber der Teufel steckt sicherlich im Detail...

    warum hat jemand die Tür aufgekeilt ?
    um Frischluft im Sommer zu verschaffen ? - nicht Strafbar...
    um eine Brandausweitung zu ermöglichen ? - Strafbar aber woher sollte er wissen das es zu einem Brand kommt ? ( mal ausgenomen derer die Ihn selbst legen/legten)...

    Wichtig ist was der Richter denkt aus welchem Grund unter welchen Bewegründen der "Täter" die Tür verkeilt hat...

    ich möchte aber mal eine Szenario in den Raum stellen:

    Kellerbrand in einem mehrgschossigen Wohnhaus.. Zugang zum Kellerraum wäre über ein Kellerfenster möglich.Der EL entschließt sich jedoch den " normalen" Zugang über das Treppenhaus zu nutzen.Die Feuerwehr benutzt Keile um Brandschutztüren aufzuhalten. Beim öfnen der Kellertür entweicht Rauch ins Treppenhaus. Im 2 OG hat Oma Jansen die Wohnungstür offen... der Rauch zieht in die Wohnung und die Oma springt in Panik vom Balkon...

    Was würde hier wohl Angeklagt werden ?

    Gruß und frohe einsatzfreie Tage wünsch ich Euch..
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  6. #21
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    @Teletecto

    Wo steht, dass das Aufkeilen um Frischluft zu bekommen erlaubt ist? Kann ich mir kaum vorstellen, dass das so ist.

    Zum Thema Kellerbrand: Das Verhalten der Feuerwehr steht doch gar nicht zur Diskussion bevor das hier abdriftet. Zu mal man bei dem von dir gebrachten Szenario Vorkehrungen wie Überdruckbelüftung oder Mob. Rauchvorhänge benutzen könnte.


    Deswegen die Bitte bei eigentlichem Thema zu bleiben. Danke :-)
    Gruß Etienne

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