
Zitat von
Bablu
Hi,
Wenn ich eine Person ausdrücklich darauf hinweise (am besten mit schriftlichem Nachweis), das sein Handeln bei Eintritt einer schweren Folge strafrechtliche Konsequenzen hat, und diese Person (oder auch mehrere) trotzdem Branschutztüren festkeilen, handeln sie mEn vorsätzlich (wissentlich).
das wäre sicherlich sehr gut - aber der Teufel steckt sicherlich im Detail...
warum hat jemand die Tür aufgekeilt ?
um Frischluft im Sommer zu verschaffen ? - nicht Strafbar...
um eine Brandausweitung zu ermöglichen ? - Strafbar aber woher sollte er wissen das es zu einem Brand kommt ? ( mal ausgenomen derer die Ihn selbst legen/legten)...
Wichtig ist was der Richter denkt aus welchem Grund unter welchen Bewegründen der "Täter" die Tür verkeilt hat...
ich möchte aber mal eine Szenario in den Raum stellen:
Kellerbrand in einem mehrgschossigen Wohnhaus.. Zugang zum Kellerraum wäre über ein Kellerfenster möglich.Der EL entschließt sich jedoch den " normalen" Zugang über das Treppenhaus zu nutzen.Die Feuerwehr benutzt Keile um Brandschutztüren aufzuhalten. Beim öfnen der Kellertür entweicht Rauch ins Treppenhaus. Im 2 OG hat Oma Jansen die Wohnungstür offen... der Rauch zieht in die Wohnung und die Oma springt in Panik vom Balkon...
Was würde hier wohl Angeklagt werden ?
Gruß und frohe einsatzfreie Tage wünsch ich Euch..
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.