hmm ... so einfach ist das dann nun doch nicht.
Lies nochmal genau:
Wer absichtlich oder wissentlich ...
Dies impliziert Vorsatz (mindestens dolus eventualis), d.h. die Einrichtungen werden bewusst unbrauchbar gemacht.
(Grobe) Fahrlässigkeit reicht nicht aus, der Täter muss den Schaden bewusst und billigend in Kauf genommen haben!
Und das im "normalen" Geschäftsbetrieb" oder gar in privaten Bereichen (z.B. Hochhaus) jemandem nachzuweisen, der einen Keil unter die Brandschutztür packt, dürfte sehr, sehr schwer fallen.
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)