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Thema: Suche Gesetz gegen "Brandschutzeinrichtungen vorsätzlich blockieren"

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Ich weiß, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, die es verbietet und unter Strafe stellt, wenn Brandschutzeinrichtungen vorsätzlich blockiert werden (Aufkeilen von Rauchabschlusstüren usw.).
    Diese "Kleinigkeiten" sind im jeweiligen Landesrecht geregelt (Landesbauordnung sowie die zugehörigen Ausführungsbestimmungen).
    Allerdings kann ich nicht sagen, ob euer Landesrecht Verstöße als Bußgeld-Tatbestand sieht, hier bitte selbst einmal nachsehen.

    Im Gültigkeitsbereich der Arbeitsstättenverordnung greift auch noch die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3; dies ist auch kein Bußgeldtatbestand.

    Aber:
    kommt durch organisatorische Mängel oder durch Unterlassen von Maßnahmen eine Person zu Schaden, greifen sehr schnell §§ 222, 229 StGB.
    Schadenersatzforderungen (Schmerzensgeld, Regress, usw.) auf Zivilprozessebene lasse ich jetzt mal außen vor.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  2. #2
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    Hier gibt es zum einen die Landesrechtlichenbestimmungen (wie es Tus-bw schon sagte) die in den jeweiligen Landesbauordnungen enthalten sind. Geprüft werden diese im Rahmen des "vorbeugenden Brandschutzes" durchen den sog. Brandschutzprüfer. Desweiteren gibt es "örtliche" Bestimmungen der Kreise/Städte/Gemeinden meist als "Feuerschutzverordnung" bezeichnet. In diesen Verordnungen sind entsprechend auch die Ordnungsgelder bei Verstößen geregelt.

    Somit bei deiner entsprechenden Gemeinde/Stadt erkundigen ...


    Gruß

    LST-82
    At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.

  3. #3
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    Vielleicht kann mal jemand ein Beispiel für entsprechende landes- oder ortsrechtliche Vorschriften nennen, würde mich interessieren.

    Anordnungen im Rahmen der Brandschau u. ä. sind klar, aber das trifft eher den Gebäudebetreiber.

  4. #4
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    Auf die Schnelle hier die Feuerschutzverordnung der Stadt Augsburg:

    http://www.augsburg.de/fileadmin/www...df/37/3700.pdf
    At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.

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