Hier gibt es zum einen die Landesrechtlichenbestimmungen (wie es Tus-bw schon sagte) die in den jeweiligen Landesbauordnungen enthalten sind. Geprüft werden diese im Rahmen des "vorbeugenden Brandschutzes" durchen den sog. Brandschutzprüfer. Desweiteren gibt es "örtliche" Bestimmungen der Kreise/Städte/Gemeinden meist als "Feuerschutzverordnung" bezeichnet. In diesen Verordnungen sind entsprechend auch die Ordnungsgelder bei Verstößen geregelt.
Somit bei deiner entsprechenden Gemeinde/Stadt erkundigen ...
Gruß
LST-82
At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.