Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
eine Amtsanmaßung setzt vorraus, daß er sich als was ausgibt UND Handlungen durchführt die laut Gesetz nur durch dieses Amt übertragen werden, da jeder ein BOS Fug laut Gesetz kaufen kann, kann es auch keine Amtsanmaßung sein.
Andere Sichtweise: Jeder darf ein FuG kaufen, aber nicht jeder darf Rechtsgeschäfte im Namen der Feuerwehr XY führen.
Hat er also als angeblicher Ortsbrandmeister ein FuG gekauft, könnte das juristisch anders zu bewerten sein, als wenn er als angeblicher Ortsbrandmeister/Ehrenbeamter ausdrücklich im Namen der Feuerwehr/Stadt XY gehandelt haben will.
Wie Zentrale Leitstelle sehe ich das so, dass es auf den Wortlaut des "Wisches" ankommt, welche Tatbestände man daraus entwickeln kann.