@ffnb:

Nur weil es ein "ziviler" PKW ist, bedeutet es ja nicht, das er als Feuerwehrmann damit zum Gerätehaus fährt.

Aufgrund der aussage mit der Movia-D gehe ich mal davon aus, das es sich um einen zivilen PKW mit verdeckt verbauter Sondersignalanlage handelt. (z.B der eines Geimeindewehrführers o.ä). Dann ist es wie geschrieben, nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.

Bei privaten PKW wird man dafür keine Ausnahmegenehmigung bekommen, das auch gut so. Keine Feuerwehrmann ist so wichtig, das er für die Fahrt zum GH ein Blaulicht benötigt, und wenn er so wichtig ist, dann wird er dieses auch bekommen. ;-)

Gruß Andi

P.S: Zur frage ob diese nützlich sind, ich persönlich finde ja, weil man einfach besser wahrgenommen wird.