Mahlzeit,
ich kann nicht nachvollziehen, weshalb in einem privaten PKW solche Leuchtmittel verbaut werden sollen. Sobald diese eingesetzt werden, erlischt die Betriebserlaubnis des PKW, insbesondere der Versicherungsschutz, so kann man es in vielen Portalen, aber auch teilweise bei den Landesfeuerwehrverbänden nachlesen. Lediglich ein unbeleuchteter Dachaufsetzer ist meines Wissens nach erlaubt! Alles, was blinkt und Geräusche macht, ist verboten.
Zu der Diskussion, wann einem Feuerwehrmann Rechte zustehen, sei auf die zahllosen Beiträge im Netz verwiesen. Tenor ist jedoch, dass z. B. Parken im Haltverbot kein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Bußgeld nach sich zieht, bei einem geschwindigkeitsbedingten Unfall jedoch mit Strafe gerechnet werden muss. Wer also mit 100 km/h durch eine 30-Zone saust und erwischt wird oder noch schlimmer, jemand gefährdet oder verletzt wird, der hat sehr sehr schlechte Karten. Die Rechtsprechung weißt darauf hin, dass die hoheitliche Aufgabe der Feuerwehr erst mit Beginn des Ausrückens der Feuerwehrfahrzeuge beginnt, aber andere Gerichte auch anders entschieden haben.
Somit bleibt festzuhalten, dass bei einem Einsatz zu allererst der gesunde Menschenverstand eingeschaltet werden sollte als "wie eine besengte Sau" durch die Gegend zu heizen. Besser langsam und heil ankommen als gar nicht. Und auf bunte Lichterspiele im oder am Fahrzeug würde ich verzichten.