
 Zitat von 
AkkonHaLand
					
				 
				Ich sage es mal mehreren Kreisen in Niedersachsen:
Sinnzitat: "Die Frontblitzer hinter der Scheibe sind Genehmigungsfrei, da sie nicht zu Beleuchtungsgeräten zählen. Die Nutzung darf ist in Verbindung mit der eingetragenen/genehmigten eingeschalteteten Haupt-Rundumkennleuchte erlaubt."
			
		 
	 
 Ja, das ist auch mein Stand der Dinge, war mir nur nicht so ganz sicher
				
			 
			
		 
			
				
			
			
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