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Thema: LED-Blitzer hinter Frotscheibe sinnvoll ?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ich sage es mal mehreren Kreisen in Niedersachsen:

    Sinnzitat: "Die Frontblitzer hinter der Scheibe sind Genehmigungsfrei, da sie nicht zu Beleuchtungsgeräten zählen. Die Nutzung darf ist in Verbindung mit der eingetragenen/genehmigten eingeschalteteten Haupt-Rundumkennleuchte erlaubt."

    Meine Meinung zum Sinn der Geräte: Wenn es sich um eine (oder ggf. zwei) nach vorne gerichtete Blitzer hinter der Forntscheibe handelt, auf dem Dach des Fzg vorne nur max zwei Kennleuchten vorhanden, dann sind diese Teile, wenn auf Augen/"Vorrausfahrenden-Rückspiegel"-Höhe angebracht, das beste was es gibt!
    Wenn ich mir so manche (meist jüngere) Fahrer ansehe, die vom §23 StVO, im wahrsten Sinne des Wortes bei ihrer Musikanlage, noch nie was gehört haben....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ich sage es mal mehreren Kreisen in Niedersachsen:

    Sinnzitat: "Die Frontblitzer hinter der Scheibe sind Genehmigungsfrei, da sie nicht zu Beleuchtungsgeräten zählen. Die Nutzung darf ist in Verbindung mit der eingetragenen/genehmigten eingeschalteteten Haupt-Rundumkennleuchte erlaubt."
    Ja, das ist auch mein Stand der Dinge, war mir nur nicht so ganz sicher
    Alle hier gemachten Infos berufen sich auf frei zugängliche Informationsportale und Unterliegen keinerlei Geheimhaltung
    Text wurde aus 100% chlorfrei gebleichten, handelsueblichen,
    freilaufend, gluecklichen Elektronen erzeugt.

  3. #3
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ich sage es mal mehreren Kreisen in Niedersachsen:
    Und der Gesetzestext dazu sagt klar: MUSS Genehmigt werden...

    Zitat Zitat von Bendix_4123Reloaded Beitrag anzeigen
    Mir fallen direkt 5 KFZ in neutraler Farbgebung ein, welche so ein Ding nachträglich eingebaut oder eher angeklppt haben und sicherlich keine Ausnahmegenehmigung haben, es aber trotzdem nutzen. Teilweise kommen die Dinger aus den Privatbeständen der Beamten.
    Na dann lass es doch mal zu einem Unfall kommen, wo ein gewitzter Anwalt auf die Idee kommt gegen den "Nutzer" zu klagen...
    Dann wünsch ich dem "Nutzer" viel Spaß, wenn er keine Ausnahmegenehmigung dazu hat...

    MfG Fabsi

  4. #4
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    das setzt dann voraus, das

    a; beim Unfall das auch entsprechend gesichert wurde
    b; der VUD auch weiss, das dass Ding eine Ausnahmegenehmigung braucht
    c; es der Anwalt dann auch weiss und aus den Akten ersehen kann

    In der Regel geht es doch bei Unfällen eher darum, ob SoSi an war und wenn ja, wer die Freigabe gegeben hat. Ich habe noch nie erlebt, das einer die Anbauten bzw. Lichter unter die Lupe genommen hat.
    Alle hier gemachten Infos berufen sich auf frei zugängliche Informationsportale und Unterliegen keinerlei Geheimhaltung
    Text wurde aus 100% chlorfrei gebleichten, handelsueblichen,
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Bendix_4123Reloaded Beitrag anzeigen
    Ich habe noch nie erlebt, das einer die Anbauten bzw. Lichter unter die Lupe genommen hat.
    "Ich hab"... waren meistens die ersten Wortes des letzten Satzes bevor jemand Tränen in die Augen bekommt, weils ihm dann doch wiederfahren ist ^^

    Ich für meinen teil habs nicht nur erlebt, dass ein Unfallsachverständiger sich beide Autos sehr genau angesehen hat...
    Sondern geb auch ehrlich offen zu: Wenn mir jemand mit so nem Ding reinbrettert, würd ich meinen Anwalt den Tip in die Richtung geben...

    Haltet euch doch einfach ans Gesetz, denn WENN etwas passiert, seid ihr immer auf der sicheren Seite...

    MfG Fabsi

  6. #6
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    mal ganz ehrlich - in der Regel kommt doch kein Unfallsachverständiger, sondern der VUD der örtlichen PolDir.

    Es geht hier auch nicht um die alleinige Nutzung der Dinger, sondern in Verbindung mit RKL+Horn nicht mehr und nicht weniger

    mal ganz dumm gefragt, in welchem Gesetz stehen die Dinger denn drin ?
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  7. #7
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    Zitat Zitat von Bendix_4123Reloaded Beitrag anzeigen
    mal ganz ehrlich - in der Regel kommt doch kein Unfallsachverständiger, sondern der VUD der örtlichen PolDir.

    Es geht hier auch nicht um die alleinige Nutzung der Dinger, sondern in Verbindung mit RKL+Horn nicht mehr und nicht weniger

    mal ganz dumm gefragt, in welchem Gesetz stehen die Dinger denn drin ?
    Der "VUD der örtlichen PolDir" kommt sowieso ^^

    Aber wenn mir einer in die Kiste rasselt, dann schickt die Versicherung vollautomatisch einen eigenen Unfallsachverständigen (solange es kein Bagatell-Fall ist *g*)...

    Ob du das jetzt mit RKL-Horn oder ner halben Blasmusikkapelle nutzt, ist doch völlig wurscht...
    Denn: Nicht Eingetragen ist nicht eingetragen - Punkt aus ende und die Tür zu...

    In welchem Gesetz die Dinger drin stehn?

    Wie wäre es mit keinem?

    Fazit: Steht es in der StVZO oder zugehörigen Verwaltungsverordnungen Nicht drin, ist es nicht allgemein zulassungsfähig...

    Verhält sich wie mit den "normalen" Frontblitzern, die standen auch lange zeit nicht drin...
    Jetzt schon, also braucht man keinen riesen Aufwand mehr um die Dinger verbauen zu dürfen...

    MfG Fabsi

    P.S.: Hast du dir deine "Ausnahmegenehmigung" eigentlich mal genau durchgelesen? Ist dir dabei aufgefallen, dass da ganz schön viele Auflagen drin stehen und die ganz schön schnell wieder entzogen werden kann, wenn man sich nicht dran hält?
    Also wieso wieder aufs Spiel setzen, wenn man sowas schonmal erhalten hat?

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