Alle hier gemachten Infos berufen sich auf frei zugängliche Informationsportale und Unterliegen keinerlei Geheimhaltung
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freilaufend, gluecklichen Elektronen erzeugt.
Und der Gesetzestext dazu sagt klar: MUSS Genehmigt werden...
Na dann lass es doch mal zu einem Unfall kommen, wo ein gewitzter Anwalt auf die Idee kommt gegen den "Nutzer" zu klagen...
Dann wünsch ich dem "Nutzer" viel Spaß, wenn er keine Ausnahmegenehmigung dazu hat...
MfG Fabsi
das setzt dann voraus, das
a; beim Unfall das auch entsprechend gesichert wurde
b; der VUD auch weiss, das dass Ding eine Ausnahmegenehmigung braucht
c; es der Anwalt dann auch weiss und aus den Akten ersehen kann
In der Regel geht es doch bei Unfällen eher darum, ob SoSi an war und wenn ja, wer die Freigabe gegeben hat. Ich habe noch nie erlebt, das einer die Anbauten bzw. Lichter unter die Lupe genommen hat.
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"Ich hab"... waren meistens die ersten Wortes des letzten Satzes bevor jemand Tränen in die Augen bekommt, weils ihm dann doch wiederfahren ist ^^
Ich für meinen teil habs nicht nur erlebt, dass ein Unfallsachverständiger sich beide Autos sehr genau angesehen hat...
Sondern geb auch ehrlich offen zu: Wenn mir jemand mit so nem Ding reinbrettert, würd ich meinen Anwalt den Tip in die Richtung geben...
Haltet euch doch einfach ans Gesetz, denn WENN etwas passiert, seid ihr immer auf der sicheren Seite...
MfG Fabsi
mal ganz ehrlich - in der Regel kommt doch kein Unfallsachverständiger, sondern der VUD der örtlichen PolDir.
Es geht hier auch nicht um die alleinige Nutzung der Dinger, sondern in Verbindung mit RKL+Horn nicht mehr und nicht weniger
mal ganz dumm gefragt, in welchem Gesetz stehen die Dinger denn drin ?
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Der "VUD der örtlichen PolDir" kommt sowieso ^^
Aber wenn mir einer in die Kiste rasselt, dann schickt die Versicherung vollautomatisch einen eigenen Unfallsachverständigen (solange es kein Bagatell-Fall ist *g*)...
Ob du das jetzt mit RKL-Horn oder ner halben Blasmusikkapelle nutzt, ist doch völlig wurscht...
Denn: Nicht Eingetragen ist nicht eingetragen - Punkt aus ende und die Tür zu...
In welchem Gesetz die Dinger drin stehn?
Wie wäre es mit keinem?
Fazit: Steht es in der StVZO oder zugehörigen Verwaltungsverordnungen Nicht drin, ist es nicht allgemein zulassungsfähig...
Verhält sich wie mit den "normalen" Frontblitzern, die standen auch lange zeit nicht drin...
Jetzt schon, also braucht man keinen riesen Aufwand mehr um die Dinger verbauen zu dürfen...
MfG Fabsi
P.S.: Hast du dir deine "Ausnahmegenehmigung" eigentlich mal genau durchgelesen? Ist dir dabei aufgefallen, dass da ganz schön viele Auflagen drin stehen und die ganz schön schnell wieder entzogen werden kann, wenn man sich nicht dran hält?
Also wieso wieder aufs Spiel setzen, wenn man sowas schonmal erhalten hat?
man Du hast aber ne gute Versicherung =) Meine meldet sich nur, wenn ich nicht bezahle *LOL*
Auflagen hin oder her, (so viele sind das gar nicht)
mir geht es um die Sicherheit und es ist nun mal Fakt, das man eine MoviaD am Tag sehr schlecht sieht und so ein Teil die Sichtbarkeit deutlich erhöht.
In der STVO steht auch noch drinnen, das man eine Dynamobeleuchtung am Rad braucht. Welcher Biker hat das noch.
Die Gesetze und Vorschriften in der BRD sind teilweise so alt, das ja ohne Worte...
Teilweise sind die Vorschriften auch fernab jedweder Realität und zeigen nur, das die Leute, welche die Unterschreiben, vlt. vom Blasen, aber sicher nicht von Tuten Ahnung haben.
Ich werde reichlich drüber nachdenken, aber insgeheim steht mein Entschluss schon fest.
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