
Zitat von
AkkonHaLand
Ich sage es mal mehreren Kreisen in Niedersachsen:
Sinnzitat: "Die Frontblitzer hinter der Scheibe sind Genehmigungsfrei, da sie nicht zu Beleuchtungsgeräten zählen. Die Nutzung darf ist in Verbindung mit der eingetragenen/genehmigten eingeschalteteten Haupt-Rundumkennleuchte erlaubt."
Ja, das ist auch mein Stand der Dinge, war mir nur nicht so ganz sicher
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