Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Ich sage es mal mehreren Kreisen in Niedersachsen:

Sinnzitat: "Die Frontblitzer hinter der Scheibe sind Genehmigungsfrei, da sie nicht zu Beleuchtungsgeräten zählen. Die Nutzung darf ist in Verbindung mit der eingetragenen/genehmigten eingeschalteteten Haupt-Rundumkennleuchte erlaubt."
Ja, das ist auch mein Stand der Dinge, war mir nur nicht so ganz sicher