Zitat Zitat von Bendix_4123Reloaded Beitrag anzeigen
mal ganz ehrlich - in der Regel kommt doch kein Unfallsachverständiger, sondern der VUD der örtlichen PolDir.

Es geht hier auch nicht um die alleinige Nutzung der Dinger, sondern in Verbindung mit RKL+Horn nicht mehr und nicht weniger

mal ganz dumm gefragt, in welchem Gesetz stehen die Dinger denn drin ?
Der "VUD der örtlichen PolDir" kommt sowieso ^^

Aber wenn mir einer in die Kiste rasselt, dann schickt die Versicherung vollautomatisch einen eigenen Unfallsachverständigen (solange es kein Bagatell-Fall ist *g*)...

Ob du das jetzt mit RKL-Horn oder ner halben Blasmusikkapelle nutzt, ist doch völlig wurscht...
Denn: Nicht Eingetragen ist nicht eingetragen - Punkt aus ende und die Tür zu...

In welchem Gesetz die Dinger drin stehn?

Wie wäre es mit keinem?

Fazit: Steht es in der StVZO oder zugehörigen Verwaltungsverordnungen Nicht drin, ist es nicht allgemein zulassungsfähig...

Verhält sich wie mit den "normalen" Frontblitzern, die standen auch lange zeit nicht drin...
Jetzt schon, also braucht man keinen riesen Aufwand mehr um die Dinger verbauen zu dürfen...

MfG Fabsi

P.S.: Hast du dir deine "Ausnahmegenehmigung" eigentlich mal genau durchgelesen? Ist dir dabei aufgefallen, dass da ganz schön viele Auflagen drin stehen und die ganz schön schnell wieder entzogen werden kann, wenn man sich nicht dran hält?
Also wieso wieder aufs Spiel setzen, wenn man sowas schonmal erhalten hat?