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Thema: LED-Blitzer hinter Frotscheibe sinnvoll ?

  1. #1
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    LED-Blitzer hinter Frotscheibe sinnvoll ?

    moin moin,

    Fahrten mit Sonder-Wegerecht sind nicht immer ungefährlich, weil man in zivilen PKWs zum Beispiel leicht übersehen wird und manchmal auch übersehen werden will.

    Macht in diesem Fall ein LED-Scheibenblitzer sinn ? Auf dem Dach ist eine Movia-D. Wie sieht es mit der Zulassung aus? Meiner Meinung nach sind die Dinger von den Eintragungen TÜV etc. ausgenommen, weil sie im fahrzeuginneren angebracht sind. gab es da nicht mal so eine Ansage oder Regelung ?

    Besser gesehen wird man ja zumindest wenn man hinterher fährt, zugelassen ist das Ding auch und so sieht das ganze dann aus:

    http://www.youtube.com/watch?v=qrpKgmNT3_s

    Wie schaut es in euren Landkreisen aus ? Hab gesehen, das die POL NRW zum Beispiel die Dinger seit neustem in ihren FuStW hat, sieht nachgerüstet aus.
    Alle hier gemachten Infos berufen sich auf frei zugängliche Informationsportale und Unterliegen keinerlei Geheimhaltung
    Text wurde aus 100% chlorfrei gebleichten, handelsueblichen,
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  2. #2
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    Die Scheibenblitzer sind immer Mobil, und nie fest verbaut. Deswegen sieht es auch "nachgerüstet" aus.

    Es gibt für die Scheibenblitzer keine Zulassung, das bedeutet das immer eine Ausnahmegenehigung beantragt werden muß.

    Ich würde Dir einen Avenger oder Dual-Avenger von Wheelen empfehlen. Ich selbst nutze einen Dual-Avenger (gelb/gelb).

    Gruß Andi

  3. #3
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    Mahlzeit,

    ich kann nicht nachvollziehen, weshalb in einem privaten PKW solche Leuchtmittel verbaut werden sollen. Sobald diese eingesetzt werden, erlischt die Betriebserlaubnis des PKW, insbesondere der Versicherungsschutz, so kann man es in vielen Portalen, aber auch teilweise bei den Landesfeuerwehrverbänden nachlesen. Lediglich ein unbeleuchteter Dachaufsetzer ist meines Wissens nach erlaubt! Alles, was blinkt und Geräusche macht, ist verboten.

    Zu der Diskussion, wann einem Feuerwehrmann Rechte zustehen, sei auf die zahllosen Beiträge im Netz verwiesen. Tenor ist jedoch, dass z. B. Parken im Haltverbot kein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Bußgeld nach sich zieht, bei einem geschwindigkeitsbedingten Unfall jedoch mit Strafe gerechnet werden muss. Wer also mit 100 km/h durch eine 30-Zone saust und erwischt wird oder noch schlimmer, jemand gefährdet oder verletzt wird, der hat sehr sehr schlechte Karten. Die Rechtsprechung weißt darauf hin, dass die hoheitliche Aufgabe der Feuerwehr erst mit Beginn des Ausrückens der Feuerwehrfahrzeuge beginnt, aber andere Gerichte auch anders entschieden haben.

    Somit bleibt festzuhalten, dass bei einem Einsatz zu allererst der gesunde Menschenverstand eingeschaltet werden sollte als "wie eine besengte Sau" durch die Gegend zu heizen. Besser langsam und heil ankommen als gar nicht. Und auf bunte Lichterspiele im oder am Fahrzeug würde ich verzichten.

  4. #4
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    @ffnb:

    Nur weil es ein "ziviler" PKW ist, bedeutet es ja nicht, das er als Feuerwehrmann damit zum Gerätehaus fährt.

    Aufgrund der aussage mit der Movia-D gehe ich mal davon aus, das es sich um einen zivilen PKW mit verdeckt verbauter Sondersignalanlage handelt. (z.B der eines Geimeindewehrführers o.ä). Dann ist es wie geschrieben, nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.

    Bei privaten PKW wird man dafür keine Ausnahmegenehmigung bekommen, das auch gut so. Keine Feuerwehrmann ist so wichtig, das er für die Fahrt zum GH ein Blaulicht benötigt, und wenn er so wichtig ist, dann wird er dieses auch bekommen. ;-)

    Gruß Andi

    P.S: Zur frage ob diese nützlich sind, ich persönlich finde ja, weil man einfach besser wahrgenommen wird.

  5. #5
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    Zunächst mal eine Anmerkung, die nicht wirklich was zur Sache tut, aber ich erwähne sie nebenbei - eine Sondergenehmigung nebst Eintragung in den Papieren liegt natürlich vor.

    Ferner ist mir zum einen die Eigenverantwortung nach Freigabe der Sonder- und Wegerechte und deren Nutzung bekannt. Hier jedem zu Unterstellen, das er mit was weiss ich wieviel km/h durch die 30er Zone fährt, ist etwas daneben.

    Mit "ziviler" PKW ist in diesem Fall ein nicht gekennzeichnetes Fahrzeug gemeint.

    Aber all das beantwortet die Frage ja nicht wirklich:

    Es ging um Nutzen oder nicht und um die Handhabung in den unterschiedlichen Bundesländern. Zum Beispiel werden die Neuanschaffungen der BuPo mit einem Scheibenblitz von Hänsch ausgeliefert, die ProVidaStreifen haben die schon von werk aus in Kühlergrill drinnen,allerdings ist mir da der Nutzen nicht ganz nachvollziehbar, weil man die kaum sieht (am Tag)

    Der Hintergrund ist jener, das man Tagsüber eben kaum bis gar nicht wahrgenommen wird, besonders auf der BAB oder Landstraßen. Meiner Meinung nach dienen die Dinger ja zur Erhöhung der Sicherheit auf Einsatzfahrten, besonders in nicht gekennzeichneten PKWs.

    Rein meinem Bauchgefühl nach ist das doch eher eine Duldung als eine Ausnahmegenehmigung, welche ausgegeben wird oder ?

    Mir fallen direkt 5 KFZ in neutraler Farbgebung ein, welche so ein Ding nachträglich eingebaut oder eher angeklppt haben und sicherlich keine Ausnahmegenehmigung haben, es aber trotzdem nutzen. Teilweise kommen die Dinger aus den Privatbeständen der Beamten.
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  6. #6
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    Ich sage es mal mehreren Kreisen in Niedersachsen:

    Sinnzitat: "Die Frontblitzer hinter der Scheibe sind Genehmigungsfrei, da sie nicht zu Beleuchtungsgeräten zählen. Die Nutzung darf ist in Verbindung mit der eingetragenen/genehmigten eingeschalteteten Haupt-Rundumkennleuchte erlaubt."

    Meine Meinung zum Sinn der Geräte: Wenn es sich um eine (oder ggf. zwei) nach vorne gerichtete Blitzer hinter der Forntscheibe handelt, auf dem Dach des Fzg vorne nur max zwei Kennleuchten vorhanden, dann sind diese Teile, wenn auf Augen/"Vorrausfahrenden-Rückspiegel"-Höhe angebracht, das beste was es gibt!
    Wenn ich mir so manche (meist jüngere) Fahrer ansehe, die vom §23 StVO, im wahrsten Sinne des Wortes bei ihrer Musikanlage, noch nie was gehört haben....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ich sage es mal mehreren Kreisen in Niedersachsen:

    Sinnzitat: "Die Frontblitzer hinter der Scheibe sind Genehmigungsfrei, da sie nicht zu Beleuchtungsgeräten zählen. Die Nutzung darf ist in Verbindung mit der eingetragenen/genehmigten eingeschalteteten Haupt-Rundumkennleuchte erlaubt."
    Ja, das ist auch mein Stand der Dinge, war mir nur nicht so ganz sicher
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  8. #8
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ich sage es mal mehreren Kreisen in Niedersachsen:
    Und der Gesetzestext dazu sagt klar: MUSS Genehmigt werden...

    Zitat Zitat von Bendix_4123Reloaded Beitrag anzeigen
    Mir fallen direkt 5 KFZ in neutraler Farbgebung ein, welche so ein Ding nachträglich eingebaut oder eher angeklppt haben und sicherlich keine Ausnahmegenehmigung haben, es aber trotzdem nutzen. Teilweise kommen die Dinger aus den Privatbeständen der Beamten.
    Na dann lass es doch mal zu einem Unfall kommen, wo ein gewitzter Anwalt auf die Idee kommt gegen den "Nutzer" zu klagen...
    Dann wünsch ich dem "Nutzer" viel Spaß, wenn er keine Ausnahmegenehmigung dazu hat...

    MfG Fabsi

  9. #9
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    das setzt dann voraus, das

    a; beim Unfall das auch entsprechend gesichert wurde
    b; der VUD auch weiss, das dass Ding eine Ausnahmegenehmigung braucht
    c; es der Anwalt dann auch weiss und aus den Akten ersehen kann

    In der Regel geht es doch bei Unfällen eher darum, ob SoSi an war und wenn ja, wer die Freigabe gegeben hat. Ich habe noch nie erlebt, das einer die Anbauten bzw. Lichter unter die Lupe genommen hat.
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Bendix_4123Reloaded Beitrag anzeigen
    Ich habe noch nie erlebt, das einer die Anbauten bzw. Lichter unter die Lupe genommen hat.
    "Ich hab"... waren meistens die ersten Wortes des letzten Satzes bevor jemand Tränen in die Augen bekommt, weils ihm dann doch wiederfahren ist ^^

    Ich für meinen teil habs nicht nur erlebt, dass ein Unfallsachverständiger sich beide Autos sehr genau angesehen hat...
    Sondern geb auch ehrlich offen zu: Wenn mir jemand mit so nem Ding reinbrettert, würd ich meinen Anwalt den Tip in die Richtung geben...

    Haltet euch doch einfach ans Gesetz, denn WENN etwas passiert, seid ihr immer auf der sicheren Seite...

    MfG Fabsi

  11. #11
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    mal ganz ehrlich - in der Regel kommt doch kein Unfallsachverständiger, sondern der VUD der örtlichen PolDir.

    Es geht hier auch nicht um die alleinige Nutzung der Dinger, sondern in Verbindung mit RKL+Horn nicht mehr und nicht weniger

    mal ganz dumm gefragt, in welchem Gesetz stehen die Dinger denn drin ?
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  12. #12
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    Zitat Zitat von Bendix_4123Reloaded Beitrag anzeigen
    mal ganz ehrlich - in der Regel kommt doch kein Unfallsachverständiger, sondern der VUD der örtlichen PolDir.

    Es geht hier auch nicht um die alleinige Nutzung der Dinger, sondern in Verbindung mit RKL+Horn nicht mehr und nicht weniger

    mal ganz dumm gefragt, in welchem Gesetz stehen die Dinger denn drin ?
    Der "VUD der örtlichen PolDir" kommt sowieso ^^

    Aber wenn mir einer in die Kiste rasselt, dann schickt die Versicherung vollautomatisch einen eigenen Unfallsachverständigen (solange es kein Bagatell-Fall ist *g*)...

    Ob du das jetzt mit RKL-Horn oder ner halben Blasmusikkapelle nutzt, ist doch völlig wurscht...
    Denn: Nicht Eingetragen ist nicht eingetragen - Punkt aus ende und die Tür zu...

    In welchem Gesetz die Dinger drin stehn?

    Wie wäre es mit keinem?

    Fazit: Steht es in der StVZO oder zugehörigen Verwaltungsverordnungen Nicht drin, ist es nicht allgemein zulassungsfähig...

    Verhält sich wie mit den "normalen" Frontblitzern, die standen auch lange zeit nicht drin...
    Jetzt schon, also braucht man keinen riesen Aufwand mehr um die Dinger verbauen zu dürfen...

    MfG Fabsi

    P.S.: Hast du dir deine "Ausnahmegenehmigung" eigentlich mal genau durchgelesen? Ist dir dabei aufgefallen, dass da ganz schön viele Auflagen drin stehen und die ganz schön schnell wieder entzogen werden kann, wenn man sich nicht dran hält?
    Also wieso wieder aufs Spiel setzen, wenn man sowas schonmal erhalten hat?

  13. #13
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    man Du hast aber ne gute Versicherung =) Meine meldet sich nur, wenn ich nicht bezahle *LOL*

    Auflagen hin oder her, (so viele sind das gar nicht)

    mir geht es um die Sicherheit und es ist nun mal Fakt, das man eine MoviaD am Tag sehr schlecht sieht und so ein Teil die Sichtbarkeit deutlich erhöht.

    In der STVO steht auch noch drinnen, das man eine Dynamobeleuchtung am Rad braucht. Welcher Biker hat das noch.

    Die Gesetze und Vorschriften in der BRD sind teilweise so alt, das ja ohne Worte...

    Teilweise sind die Vorschriften auch fernab jedweder Realität und zeigen nur, das die Leute, welche die Unterschreiben, vlt. vom Blasen, aber sicher nicht von Tuten Ahnung haben.
    Ich werde reichlich drüber nachdenken, aber insgeheim steht mein Entschluss schon fest.
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  14. #14
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    Servus!

    Frage: Wenn schon eine "Disco"-Genehmigung vorhanden ist, warum lässt man sie nicht einfach um den im Wageninneren angebrachten Frontblitzer erweitern? Was spricht gegen eine amtliche Aussage?

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  15. #15
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    man glaubt es kaum, aber es gibt in unserem Land noch Beamte, die mit derartigen Geräten nichts anfangen können. Wenn man jetzt 3 verschiedene Beamte zu diesem Thema befragt, dann bekommt man 3 verschiedene Antworten.

    Antwort 1:

    Sie müssen den LED-Blitz im Kühlergrill unsichtbar verbauen ( obwohl bekannt, das weder bauartbedingt noch sonst irgendwie möglich ein Verbau derart funktioniert.)

    Antwort 2:

    Machen sie, was sie denken. Ich kenne solche Geräte nicht und weiss auch nicht, wenn ich fragen soll. Was sagt der TÜV dazu? Erkundigen sie sich bitte dort.

    Antwort 3:

    Hat das Gerät eine E-Zulassung?`Wenn es eine hat, dann dürfen sie es benutzen, aber um sicher zu gehen, sollten sie sich mal beim TÜV erkundigen. Mir sind diese Geräte nicht wirklich bekannt und ich wüsste jetzt auch nicht, wo ich diesbezüglich nachschauen sollte. reicht ihnen nicht die Kennleuchte auf dem Dach ? Wir sind hier nicht bei Cobra11, in Deutschland braucht man so was nicht.


    Zitat ENDE

    So Jungx und Mädels, welche Antwort ist jetzt die richtige ? Darf ich mir eine aussuchen ? Im Zweifel wahrscheinlich nicht und am Ende weiss keiner der 3 Menschen mehr, das er so was jemals gesagt hat.
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