Zunächst mal eine Anmerkung, die nicht wirklich was zur Sache tut, aber ich erwähne sie nebenbei - eine Sondergenehmigung nebst Eintragung in den Papieren liegt natürlich vor.
Ferner ist mir zum einen die Eigenverantwortung nach Freigabe der Sonder- und Wegerechte und deren Nutzung bekannt. Hier jedem zu Unterstellen, das er mit was weiss ich wieviel km/h durch die 30er Zone fährt, ist etwas daneben.
Mit "ziviler" PKW ist in diesem Fall ein nicht gekennzeichnetes Fahrzeug gemeint.
Aber all das beantwortet die Frage ja nicht wirklich:
Es ging um Nutzen oder nicht und um die Handhabung in den unterschiedlichen Bundesländern. Zum Beispiel werden die Neuanschaffungen der BuPo mit einem Scheibenblitz von Hänsch ausgeliefert, die ProVidaStreifen haben die schon von werk aus in Kühlergrill drinnen,allerdings ist mir da der Nutzen nicht ganz nachvollziehbar, weil man die kaum sieht (am Tag)
Der Hintergrund ist jener, das man Tagsüber eben kaum bis gar nicht wahrgenommen wird, besonders auf der BAB oder Landstraßen. Meiner Meinung nach dienen die Dinger ja zur Erhöhung der Sicherheit auf Einsatzfahrten, besonders in nicht gekennzeichneten PKWs.
Rein meinem Bauchgefühl nach ist das doch eher eine Duldung als eine Ausnahmegenehmigung, welche ausgegeben wird oder ?
Mir fallen direkt 5 KFZ in neutraler Farbgebung ein, welche so ein Ding nachträglich eingebaut oder eher angeklppt haben und sicherlich keine Ausnahmegenehmigung haben, es aber trotzdem nutzen. Teilweise kommen die Dinger aus den Privatbeständen der Beamten.
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