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Thema: Suche Gesetz gegen "Brandschutzeinrichtungen vorsätzlich blockieren"

  1. #1
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    Suche Gesetz gegen "Brandschutzeinrichtungen vorsätzlich blockieren"

    Hallo Leute!

    Ich weiß, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, die es verbietet und unter Strafe stellt, wenn Brandschutzeinrichtungen vorsätzlich blockiert werden (Aufkeilen von Rauchabschlusstüren usw.). Leider kann ich dazu nicht so recht was im Netz auf die Schnelle finden. Kann mir jemand helfen in welchem Gesetz das steht und was als Strafe angedroht wird?!

    Vielen Dank Euch!
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
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    Sicher, dass es so etwas gibt? Außer §145 StGB fällt mir nichts ein.

  3. #3
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    Habe letzten im Tv was dazu gesehen da hat einer ein neues Hotel getestet aber nicht Anonym sondern gleich mit der Chefin.
    Die hatten dort auch Keile in einer Brandabschnittstür drin da hat er was von Gesetzen gesagt und von wegen Freiheitsstrafe aber leider keinen Plan mehr welche Sendung das war.

    Bin aber der meinung das war sowas wie 24 Stunden die Reportage oder so weil es ziemlich lange ging und nicht immer zwischen mehreren sachen hin her geschalten wurde bei bei mein Revier oder so.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Ich weiß, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, die es verbietet und unter Strafe stellt, wenn Brandschutzeinrichtungen vorsätzlich blockiert werden (Aufkeilen von Rauchabschlusstüren usw.).
    Diese "Kleinigkeiten" sind im jeweiligen Landesrecht geregelt (Landesbauordnung sowie die zugehörigen Ausführungsbestimmungen).
    Allerdings kann ich nicht sagen, ob euer Landesrecht Verstöße als Bußgeld-Tatbestand sieht, hier bitte selbst einmal nachsehen.

    Im Gültigkeitsbereich der Arbeitsstättenverordnung greift auch noch die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3; dies ist auch kein Bußgeldtatbestand.

    Aber:
    kommt durch organisatorische Mängel oder durch Unterlassen von Maßnahmen eine Person zu Schaden, greifen sehr schnell §§ 222, 229 StGB.
    Schadenersatzforderungen (Schmerzensgeld, Regress, usw.) auf Zivilprozessebene lasse ich jetzt mal außen vor.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  5. #5
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    Hier gibt es zum einen die Landesrechtlichenbestimmungen (wie es Tus-bw schon sagte) die in den jeweiligen Landesbauordnungen enthalten sind. Geprüft werden diese im Rahmen des "vorbeugenden Brandschutzes" durchen den sog. Brandschutzprüfer. Desweiteren gibt es "örtliche" Bestimmungen der Kreise/Städte/Gemeinden meist als "Feuerschutzverordnung" bezeichnet. In diesen Verordnungen sind entsprechend auch die Ordnungsgelder bei Verstößen geregelt.

    Somit bei deiner entsprechenden Gemeinde/Stadt erkundigen ...


    Gruß

    LST-82
    At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.

  6. #6
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    Vielleicht kann mal jemand ein Beispiel für entsprechende landes- oder ortsrechtliche Vorschriften nennen, würde mich interessieren.

    Anordnungen im Rahmen der Brandschau u. ä. sind klar, aber das trifft eher den Gebäudebetreiber.

  7. #7
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    Auf die Schnelle hier die Feuerschutzverordnung der Stadt Augsburg:

    http://www.augsburg.de/fileadmin/www...df/37/3700.pdf
    At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.

  8. #8
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    Zitat Zitat von feuerball Beitrag anzeigen
    Habe letzten im Tv was dazu gesehen da hat einer ein neues Hotel getestet aber nicht Anonym sondern gleich mit der Chefin.
    Die hatten dort auch Keile in einer Brandabschnittstür drin da hat er was von Gesetzen gesagt und von wegen Freiheitsstrafe aber leider keinen Plan mehr welche Sendung das war.

    Bin aber der meinung das war sowas wie 24 Stunden die Reportage oder so weil es ziemlich lange ging und nicht immer zwischen mehreren sachen hin her geschalten wurde bei bei mein Revier oder so.
    hab ich auch gesehen allerdings war des (ganz gegen deine aussage:)) bei achtung kontrolle...da habs ich zumindest gesehen...vllt. einfach ma auf die internetseite von kabel eins gehen vllt. is da die sendung noch...

  9. #9
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    Ja stimmt du hast frecht das war achtung Kontrolle.

    Hatte mich bissel verwirrt weil sonst bei achtung Kontrolle ja meistens mehrere Reportagen laufen.

    Der Tester des Hotels ist Ulrich Jander.

    Also falls du kein Video findest dann vielleicht mal ihm ne Mail schreiben und anfragen.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Hallo Leute!

    Ich weiß, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, die es verbietet und unter Strafe stellt, wenn Brandschutzeinrichtungen vorsätzlich blockiert werden (Aufkeilen von Rauchabschlusstüren usw.). Leider kann ich dazu nicht so recht was im Netz auf die Schnelle finden. Kann mir jemand helfen in welchem Gesetz das steht und was als Strafe angedroht wird?!

    Vielen Dank Euch!
    Hier die gesetzlichen Grundlagen aus der jährlichen Unterweisung, bei denen der Arbeitgeber in die Pflicht zum Brandschutz genommen wird.

    Vielleicht läßt sich daraus was ableiten:

    ArbSchG §3 – 14
    ArbStättV § 3, § 55
    BGV A1 (UVV / Unterweisungen )
    UVEG § 15 Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz
    HGB § 62 (Fürsorgepflicht des AG)
    BGB § 618
    mein Name ist Programm

  11. #11
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    Daraus ergibt sich aber nicht, dass jemand bestraft werden kann, wenn er zum Beispiel eine Rauchschutztür aufkeilt. Das mit der Satzung ist interessant, vielen Dank dafür. Etwas ähnliches ist mir für die Gegend hier nicht bekannt.

  12. #12
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    Wie bereits schon erwähnt sind solche Vorschriften i.d.R. Landesrecht. Für Bayern z.B. in der VVB geregelt (http://by.juris.de/by/gesamt/BrandVerhV_BY.htm). Dort ist in § 27 zum Beispiel auch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten festgeschrieben (in deinem Fall i.V.m. § 22 sowie den Art. 38 LStVG). In anderen BL wird es aber sicher auch ähnliche Vorschriften geben.

  13. #13
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    Ich glaube, da ist auch noch was in der DIN 4066 zu finden...
    Ansonsten auch mal bei Tante Wikipedia fragen:http://de.wikipedia.org/wiki/Brandabschnitt
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  14. #14
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    Tach !

    Für Niedersachsen :

    >
    Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG -
    § 32
    Ordnungswidrigkeiten

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    ...
    8. einer Vorschrift in einer Verordnung oder kommunalen Satzung zuwiderhandelt, die vollziehbare Ge- oder Verbote auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes enthält, sofern die Verordnung oder die Satzung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.
    <

    Damit kann man zumindest den meisten Leuten erstmal kommen ...
    Kompliziert wird es, wenn tatsächlich dann nach den weiteren Verordnungen und Satzungen gefragt wird ...


    Teilweise ist in den verschiedenen Bundesländern was in den jeweiligen Landesbauordnungen dazu geregelt.
    In der Landesbauordnung für Niedersachsen steht da nicht wirklich was zu drinn ...


    Gruß
    Bastel

  15. #15
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    Hallo Leute!

    Vielen vielen Dank an Euch. Das Thema scheint ja doch nicht nur mich zu interessieren. Die gemachten Anworten helfen mir persönlich schon sehr weiter.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

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