Beide Punkte sind nicht mit dem Europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar.
Den Rettungsdienst ansich, darfst Du schon als staatliche Leitsung sehen, aber sobald die Landkreis GmbH diese an andere Private (und da zähle ich die HiOrgs mit) muss ausgeschrieben werden.
Krankentransport ist definitiv keine staatliche Leistung und kann nicht von einer Landkreis GmbH durchgeführt werden.
Gruß
Simon
Gruß
Simon