
Zitat von
sschaebe
Beide Punkte sind nicht mit dem Europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar.
Den Rettungsdienst ansich, darfst Du schon als staatliche Leitsung sehen, aber sobald die Landkreis GmbH diese an andere Private (und da zähle ich die HiOrgs mit) muss ausgeschrieben werden.
Krankentransport ist definitiv keine staatliche Leistung und kann nicht von einer Landkreis GmbH durchgeführt werden.
Gruß
Simon
Gruß
Simon
Naja... - ausser der Kommune sind ALLE (ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD und "NichtHiOrgs) privat!
Sobald der LK Private als "beleihene Unternehmer" beauftragt, MUSS ausgeschrieben werden. Wenn jetzt der LK aber die Trägerschaft der kreiseigenen "Retttungsdienst-Durchführungs-Firma" inne hat und die "Privaten" als Angestellte dieser kreiseigenen Firma arbeiten (daher ist dann keine eigene Geschäftsführung erlaubt!!), brauchen keine Ausschreibungen mehr gemacht werden bzw. die Ausschreibung wird intern in einem geschlossenen Kreis (der Kreis lässt nur sich selber als Bewerber zu) gemacht.
Ähnliches haben wir ja z.B. in den meisten Bereichen mit der Feuerwehr. Vergleiche die Berufsfeuerwehr mit mehreren Wachen. Die Kommune ist der einzige zugelassene Bewerber. Wenn jetzt die Kommune eine Feuerwache an einen privaten Anbieter vergeben würde müsste auch dort ausgeschrieben werden!
Problem ist also, dass ASB, DRK, JUH und MHD stellenweise immernoch nach aussen behaupten, sie wären öffentlcher Dienst und somit "staatsähnlich". Sie sind genauso wie die "Rettungsdienst Meier & Müller GmbH" Privatunternehmer!
- sobald der KT als Ergänzug zum RD und "Notfall-Reserve-RTW" deklariert wird gilt auch der als zum RD gehörend. Natürlich nur der qualifizierte KT! Taxis/Mietwagen sind weiterhin aussen vor.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator