
Zitat von
Angriffstrupp
So weit mir bekannt Ja...!
...Ausser der RD wird durch den Träger selbst ausgeschrieben...
Zum HG: Es gibt einen verantwortlichen (Träger)des Rettungsdienstes! Wer dies ist, das ist per Gesetz -ergänzend durch überbehördliche abkommen- festgelegt.
Auf jeden Fall ist dies IMMER eine Behörde.
Mit dieser zuständigkeit ist neben der Verwaltung ja auch die durchführung der Tätigkeit verbunden. Dies kann die Verantwortliche Behörde selbst mit eigenen Kräften übernehmen, Selbst und in Zusammenarbeit mit anderen Behörden abwickeln oder aber ganz oder teilweise an die Privatwirtschaft abgeben!
Sofern die Aufgabe einzig und alleine durch die öffentliche Hand erledigt wird, also es sich in allen ebenen um Beamte oder Angestellte der Kreise/Kommunen handelt, muss natürlich gar nichts ausgeschrieben werden.
Wenn aber die gesamte- oder teile der Tätigkeit an die Privatwirtschaft abgegeben werden, dann muss zwangsläufig ausgeschrieben werden. Wie die ausschreibung abläuft kann dabei variieren. Es kann zum beispiel ein ganzer Kreis mit allen Tätigkeiten als ein Posten ausgeschrieben werden (Besetzung alle Rettungswachen. Betrieb der Leitstelle usw.) oder aber auch jede Tätigkeit einzeln. Es kann dann zum beispiel anbieter A die Leitstelle besetzen und in 1Stadt den RD stellen, Anbieter C fährt in 2stadt und 3 stadt, anbieter Efährt nur in vierstadt. Oder aber die Lst bleibt in Behördenhand, dazu fährt die FW in 1Stadt und 2 Stadt ohne Ausschreibung, 3Stadt und 4Stadt werden aber regelmäßig ausgeschrieben usw. usf.!
Gruß
Carsten
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