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Thema: Falck will im deutschen Rettungsdienst Fuß fassen

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  1. #1
    Registriert seit
    14.08.2004
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    Hallo Leute,
    ich verstehe die ganze Ausschreibungsproblematik nicht, aber was ich euch hier sagen kann ist, dass bei uns einzig und allein der Kreis Träger des Rettungssdienstes ist. Und auch der Krankentransport vom Kreis durchgeführt wird. Ist das jetzt nicht mit dem EU-Recht vereinbar? Muss der Rettungsdienst tatsächlich alle paar Jahre ausgeschrieben werden?
    Ich währe euch dankbar für ein wenig Aufklärungsarbeit.

    Danke
    Tim

  2. #2
    Registriert seit
    04.06.2002
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    2.304
    Zitat Zitat von bull60 Beitrag anzeigen
    Muss der Rettungsdienst tatsächlich alle paar Jahre ausgeschrieben werden?
    So weit mir bekannt Ja...!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  3. #3
    Registriert seit
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    2.186
    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    So weit mir bekannt Ja...!
    ...Ausser der RD wird durch den Träger selbst ausgeschrieben...

    Zum HG: Es gibt einen verantwortlichen (Träger)des Rettungsdienstes! Wer dies ist, das ist per Gesetz -ergänzend durch überbehördliche abkommen- festgelegt.
    Auf jeden Fall ist dies IMMER eine Behörde.

    Mit dieser zuständigkeit ist neben der Verwaltung ja auch die durchführung der Tätigkeit verbunden. Dies kann die Verantwortliche Behörde selbst mit eigenen Kräften übernehmen, Selbst und in Zusammenarbeit mit anderen Behörden abwickeln oder aber ganz oder teilweise an die Privatwirtschaft abgeben!

    Sofern die Aufgabe einzig und alleine durch die öffentliche Hand erledigt wird, also es sich in allen ebenen um Beamte oder Angestellte der Kreise/Kommunen handelt, muss natürlich gar nichts ausgeschrieben werden.

    Wenn aber die gesamte- oder teile der Tätigkeit an die Privatwirtschaft abgegeben werden, dann muss zwangsläufig ausgeschrieben werden. Wie die ausschreibung abläuft kann dabei variieren. Es kann zum beispiel ein ganzer Kreis mit allen Tätigkeiten als ein Posten ausgeschrieben werden (Besetzung alle Rettungswachen. Betrieb der Leitstelle usw.) oder aber auch jede Tätigkeit einzeln. Es kann dann zum beispiel anbieter A die Leitstelle besetzen und in 1Stadt den RD stellen, Anbieter C fährt in 2stadt und 3 stadt, anbieter Efährt nur in vierstadt. Oder aber die Lst bleibt in Behördenhand, dazu fährt die FW in 1Stadt und 2 Stadt ohne Ausschreibung, 3Stadt und 4Stadt werden aber regelmäßig ausgeschrieben usw. usf.!
    Gruß
    Carsten
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