Vor allem wird der ein oder andere Rettungsdienstbereich neu ausgeschrieben weil eingeklagt..
Vor allem wird der ein oder andere Rettungsdienstbereich neu ausgeschrieben weil eingeklagt..
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Ich denke auch im Bereich Feuerwehr / Werkfeuerwehr könnte sich was tun...!
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Also im Bereich Werkfeuerwehr könnte ich mir das sehr gut vorstellen, dass sich dort etwas tun könnte. Aber im Bereich einer öffentlichen Berufs- oder Freiwilligen Feuerwehr kann ich's mir nicht vorstellen. Aber wie sagte der bekannte Werbeslogan eines Autoherstellers aus:
"Nichts ist unmöglich..."
Aber wie Du schon geschrieben hast, geht es erst einmal nur um den Rettungsdienst. In diesem Sinne...
Beste Grüße
Oliver
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