Ein Zeitarbeiter wird aber auch nur gerufen, wenn konkret Arbeit anfällt und danach ist er wieder weg. Und an wie vielen von jährlich 365 Tagen müssen in der Leitstelle noch gleich Überlaufplätze besetzt werden? Bei uns vielleicht max. an einer Hand voll. In diesen Fällen sollten es dann aber schon mehr als ein oder zwei Überlaufplätze sein, um die richtigen Disponenten merklich entlasten zu können.

In NRW gibt es formal übrigens genau die von Dir geforderte Regelung, große (ab 60.000 Einwohnern laut Gemeindeordnung) und mittlere (ab 25.000) kreisangehörige Städte müssen laut Gesetz eine ständig besetzte Wache mit hauptamtlichen Kräften (Feuerwehrbeamte) unterhalten.
Faktisch wird bei "leistungsfähigen FF" aber regelmäßig eine Ausnahmegenehmigung seitens der Aufsichtsbehörde erteilt, so dass meistens erst so ab ca. 60.000 Einwohner tatsächlich eine hauptamtliche Wache vorhanden ist. Das fußt nicht zuletzt auf der Erkenntnis, dass die Kosten für auch nur eine Staffel im Einsatzdienst (gleich wie viele Funktionen, wenn man Freischichten, Urlaub, Krankheit, Ausbildung abzieht?) in keinem Verhältnis zum Einsatzaufkommen steht, das ganze also in der Breite nicht zu bezahlen ist.