Zitat Zitat von Quietschphone Beitrag anzeigen
Auf jeden Fall mal von meiner Seite viel Spass beim Lernen und viel Glück bei der Prüfung; wenn Du nicht ganz unbegabt bist solltest Du Dir allerdings überlegen, ob Du nicht gleich Klasse A ablegst.
Vielen Dank! Also Klasse A mache ich vielleicht später mal, das ist mir zum Start ins neue Hobby doch etwas zu schwierig.

Zitat Zitat von DG3YCS
Da der TE ja noch keine Prüfung abgelegt hat und dieses Bei der Anfrage ja auch gesagt hat - gehe ich in Unkenntnis der Anfrageemail - jetzt erst einmal davon aus das dem mitarbeiter den BnetzA keinerlei Hinweise auf eine "Fachkenntnis" des Fragestellers vorlagen. Er musste also von einem "absoluten Laien" ausgehen.
So ist es. Ich habe übrigens bei dem Herrn der Bundesnetzagentur in einer weiteren Mail nochmals expliziet nach der Definition des "betreibens einer Amateurfunkstelle" gefragt. Darauf habe ich die folgende Antwort bekommen:

Zitat Zitat von Herr von der Bundesnetzagentur
...sobald Sie die Sendetaste betätigen, sind Sie Betreiber einer Sendefunkanlage.
Ob er damit richtig liegt, könnte abschließend wohl nur ein Jurist sagen (sofern er selber keiner ist). Es gibt dazu eben viele unterschiedliche Meinungen.

Zitat Zitat von DG7GJ
Nö, du darfst es. Du brauchst dich dabei nichtmal sonderlich im Kämmerlein verstecken.
Du musst nur zwei Dinge rigoros ausschließen:
1.: Das Aussenden irgendeines Signals das stärker als -36dBm ist.
2.: Das du ausschließlich Amateurfunkverkehr mithörst.
Ich glaube behaupten zu können, das ich sowohl Punkt 1 als auch Punkt 2 problemlos umsetzen kann. *g*

Gruß
Alexander