Zitat Zitat von DG7GJ Beitrag anzeigen
Hallo!



Nun, in unserer heutigen Zeit sind Beamte und Büroangestellte bei Behörden dazu auch garnicht mehr fähig. Wenn diesen schwammigen Ausdruck vom "betreiben einer Amateurfunkstelle" mal im Einzelfall genauer definiert/interpretiert werden muss ist das heute ein Fall für einen Richter.

Bei dem wesentlich brisanteren Thema "darf man BOS hören", so meint der gesunde Menschenverstand das da mehr Rechssicherheit bestünde.
Aber nichtmal da ist eine identische Rechtsauffassung bei deutschen Richtern zu erkennen.



Nö, du darfst es. Du brauchst dich dabei nichtmal sonderlich im Kämmerlein verstecken.
Du musst nur zwei Dinge rigoros ausschließen:
1.: Das Aussenden irgendeines Signals das stärker als -36dBm ist.
2.: Das du ausschließlich Amateurfunkverkehr mithörst.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser
Hallo, wollte fragen zählt das noch mit den Punkten, ist das noch Aktuell, auch heute noch, darf man das.
Ist lange her, weiß nicht mal ob das noch jemand liest.