Hallo!

Zitat Zitat von Wouxun Beitrag anzeigen
Leider konnte (oder wollte) mir der nette Herr der Bundesnetzagentur die Definiton des betreibens einer Amateurfunkstelle nicht näher erläutern. Aber gerade das wäre ja mal interessant gewesen.
Nun, in unserer heutigen Zeit sind Beamte und Büroangestellte bei Behörden dazu auch garnicht mehr fähig. Wenn diesen schwammigen Ausdruck vom "betreiben einer Amateurfunkstelle" mal im Einzelfall genauer definiert/interpretiert werden muss ist das heute ein Fall für einen Richter.

Bei dem wesentlich brisanteren Thema "darf man BOS hören", so meint der gesunde Menschenverstand das da mehr Rechssicherheit bestünde.
Aber nichtmal da ist eine identische Rechtsauffassung bei deutschen Richtern zu erkennen.

Zitat Zitat von Wouxun Beitrag anzeigen
Mein Fazit:
1. Wenn ich also das Handfunkgerät zum mithören nutzen möchte, sollte ich dies besser im verschlossenen Kämmerlein tun.
2. Ich sollte mich beim lernen für die Lizenzklasse E etwas beeilen. *g*
Nö, du darfst es. Du brauchst dich dabei nichtmal sonderlich im Kämmerlein verstecken.
Du musst nur zwei Dinge rigoros ausschließen:
1.: Das Aussenden irgendeines Signals das stärker als -36dBm ist.
2.: Das du ausschließlich Amateurfunkverkehr mithörst.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser