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Thema: Amateurfunk ohne Lizenz mit einem Handfunkgerät mithören - Erlaubt oder nicht?

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
    Die Frage ist durchaus berechtigt und ich bin der Überzeugung, das ihr beide Unrecht habt. Ein mithören ist nämlich erlaubt, so habe ich es vor kurzen im Funkamateur gelesen.
    Vielleicht solltest Du meinen Beitrag nochmal durchlesen...nur so wegen "erlaubt oder nicht"


    BTW: Weder Alex noch meine Wenigkeit haben geschrieben,das er Recht hat oder nicht.
    Wir haben ihm Quellen von Gesetzestexten geliefert.

    Ciao Echelon
    Alte Sofas setzen sich immer mehr durch

  2. #2
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    238
    Hallo zusammen.

    Melde mich mal kurz als lizensierter Funkamateur der Klasse E.

    Du darfst sehr wohl den Amateurfunk abhören, da es sich um einen öffentlichen Funkdienst handelt. Nicht jedoch ist es erlaubt Aussendungen zu machen.
    Also erst Prüfung ablegen, Zulassung zur Teilnahme am Amateufunkdienst inkl. Rufzeichen bekommen und los gehts.

    Wer will kann z.B. unter http://websdr.ewi.utwente.nl:8901/ mal in die Kurzwelle reinhören.
    73 de DO9TNT
    Tom

    http://www.do9tnt.de

  3. #3
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    625
    Bastelheini hat in einem anderen Forum auch schon Antwort bekommen,ich greife dem einfach mal vor:
    http://www.bundesnetzagentur.de/enid...ienst_3zx.html

    Nun scheint alles gesagt zu sein :-)

    Ciao Echelon.
    Alte Sofas setzen sich immer mehr durch

  4. #4
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    81
    Zitat Zitat von echelon Beitrag anzeigen
    Bastelheini hat in einem anderen Forum auch schon Antwort bekommen,ich greife dem einfach mal vor:
    http://www.bundesnetzagentur.de/enid...ienst_3zx.html

    Nun scheint alles gesagt zu sein :-)

    Ciao Echelon.
    Wunderbar. Dann kann ich ja wohl doch ohne "Schmerzen" mein Funkgerät zunächst mal zum zuhören benutzen. *g*

    Zitat Zitat von Bundesnetzagentur
    Der Empfang von Amateurfunksendungen sowie der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet. Die Teilnahme am Amateurfunkdienst (Senden) erfordert jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung mit personengebundener Rufzeichenzuteilung.
    Zitat Zitat von DO9TNT
    Also erst Prüfung ablegen, Zulassung zur Teilnahme am Amateufunkdienst inkl. Rufzeichen bekommen und los gehts.
    Bin schon fleissig am lernen. *g*

    Euch allen vielen Dank für die Antworten.

    Gruß
    Alexander

  5. #5
    Registriert seit
    10.12.2001
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    Zitat Zitat von Wouxun Beitrag anzeigen
    Wunderbar. Dann kann ich ja wohl doch ohne "Schmerzen" mein Funkgerät zunächst mal zum zuhören benutzen. *g*
    Servus!

    Hast Du wirklich alles genau durchgelesen und verstanden?
    Du betreibst mit dem Einschalten des Gerätes eine Amateurfunkstelle!

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  6. #6
    Registriert seit
    11.05.2007
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    33
    Zitat Zitat von Quietschphone Beitrag anzeigen
    Servus!

    Hast Du wirklich alles genau durchgelesen und verstanden?
    Du betreibst mit dem Einschalten des Gerätes eine Amateurfunkstelle!

    Gruß
    Alex
    Hallo,

    mithören darfst du auf jeden Fall. Du darfst nur nicht als nicht Lizensierter auf den Afu-Bändern senden.

    Auf den Amateurfunkbändern darf jeder zuhören,
    für den Sendebetrieb ist eine Zulassung erforderlich.
    Für die Sendezulassung muss bei der Bundesnetzagentur
    eine Prüfung abgelegt werden.
    Quelle:http://www.darc.de/einsteiger/infos-fuer-einsteiger/

    Den entsprechenden § dürfen unsere Rechtsverdreher suchen ;-)

    73 und 55 für die Prüfung de DG5**

  7. #7
    Registriert seit
    04.01.2008
    Beiträge
    31

    Amateurfunk

    o.k. du darfst alles aufnehmen- nicht verbreiten und nicht nutzen.
    Ich habe auch vor 20- 25 Jahren so angefangen- jetzt ist es eine Sucht!
    Best 73 de DG1UHS
    Horst
    Bei der Freiwilligen Feuerwehr sind doch alles Kranke ! Was ist, wenn die mit einem Schlag alle Gesund werden ??

  8. #8
    Registriert seit
    10.12.2001
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    6.356
    Zitat Zitat von DaKnu Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mithören darfst du auf jeden Fall. Du darfst nur nicht als nicht Lizensierter auf den Afu-Bändern senden.



    Quelle:http://www.darc.de/einsteiger/infos-fuer-einsteiger/

    Den entsprechenden § dürfen unsere Rechtsverdreher suchen ;-)

    73 und 55 für die Prüfung de DG5**
    Servus!

    Also nochmal: Er darf natürlich zuhören, aber nicht mit seinem Handfunkgerät (was ja Ausgangsfrage war), denn damit nimmt er eine Amateurfunkstelle in Betrieb, was er aber schon anhand der fehlenden Punkte aus §3 Abs 3 AFuG, die oben schon mal von mir zitiert wurden, nicht darf!
    Wenn er einen reinen Empfänger auf irgendeine OV-Frequenz dreht kann er hören bis er gelb, grün, blau oder rot wird im Gesicht.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

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