Alte Sofas setzen sich immer mehr durch
Hallo zusammen.
Melde mich mal kurz als lizensierter Funkamateur der Klasse E.
Du darfst sehr wohl den Amateurfunk abhören, da es sich um einen öffentlichen Funkdienst handelt. Nicht jedoch ist es erlaubt Aussendungen zu machen.
Also erst Prüfung ablegen, Zulassung zur Teilnahme am Amateufunkdienst inkl. Rufzeichen bekommen und los gehts.
Wer will kann z.B. unter http://websdr.ewi.utwente.nl:8901/ mal in die Kurzwelle reinhören.
73 de DO9TNT
Tom
http://www.do9tnt.de
Bastelheini hat in einem anderen Forum auch schon Antwort bekommen,ich greife dem einfach mal vor:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid...ienst_3zx.html
Nun scheint alles gesagt zu sein :-)
Ciao Echelon.
Alte Sofas setzen sich immer mehr durch
Hallo,
mithören darfst du auf jeden Fall. Du darfst nur nicht als nicht Lizensierter auf den Afu-Bändern senden.
Quelle:http://www.darc.de/einsteiger/infos-fuer-einsteiger/Auf den Amateurfunkbändern darf jeder zuhören,
für den Sendebetrieb ist eine Zulassung erforderlich.
Für die Sendezulassung muss bei der Bundesnetzagentur
eine Prüfung abgelegt werden.
Den entsprechenden § dürfen unsere Rechtsverdreher suchen ;-)
73 und 55 für die Prüfung de DG5**
o.k. du darfst alles aufnehmen- nicht verbreiten und nicht nutzen.
Ich habe auch vor 20- 25 Jahren so angefangen- jetzt ist es eine Sucht!
Best 73 de DG1UHS
Horst
Bei der Freiwilligen Feuerwehr sind doch alles Kranke ! Was ist, wenn die mit einem Schlag alle Gesund werden ??
Servus!
Also nochmal: Er darf natürlich zuhören, aber nicht mit seinem Handfunkgerät (was ja Ausgangsfrage war), denn damit nimmt er eine Amateurfunkstelle in Betrieb, was er aber schon anhand der fehlenden Punkte aus §3 Abs 3 AFuG, die oben schon mal von mir zitiert wurden, nicht darf!
Wenn er einen reinen Empfänger auf irgendeine OV-Frequenz dreht kann er hören bis er gelb, grün, blau oder rot wird im Gesicht.
Gruß
Alex
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)