Servus!
Also nochmal: Er darf natürlich zuhören, aber nicht mit seinem Handfunkgerät (was ja Ausgangsfrage war), denn damit nimmt er eine Amateurfunkstelle in Betrieb, was er aber schon anhand der fehlenden Punkte aus §3 Abs 3 AFuG, die oben schon mal von mir zitiert wurden, nicht darf!
Wenn er einen reinen Empfänger auf irgendeine OV-Frequenz dreht kann er hören bis er gelb, grün, blau oder rot wird im Gesicht.
Gruß
Alex