Servus!

Der Herr legt es eben so aus, wie Carsten schon beschrieben hatte: Ein Betrieb des Funkgeräts ist dann gegeben, wenn Du die Sendetaste betätigst.
Was mich etwas irritiert ist der Satz: "...und das Hören nur bedingt nicht strafbar...", dies ist mir etwas zu schwammig ausgedrückt. Was ist die Bedingung dafür, dass das Hören nicht strafbar ist?

Auf jeden Fall mal von meiner Seite viel Spass beim Lernen und viel Glück bei der Prüfung; wenn Du nicht ganz unbegabt bist solltest Du Dir allerdings überlegen, ob Du nicht gleich Klasse A ablegst.

Gruß
Alex