Hallo!

Zitat Zitat von Quietschphone Beitrag anzeigen
Was mich etwas irritiert ist der Satz: "...und das Hören nur bedingt nicht strafbar...", dies ist mir etwas zu schwammig ausgedrückt. Was ist die Bedingung dafür, dass das Hören nicht strafbar ist?
Das ist doch klar!
Amateurfunk darf jedermann empfangen - punkt.

Mit einem Amateurfunkgerät kann man aber generell nicht nur Amateurfunk hören!

Das fängt schon damit an, das sogar ohne Modifikation schon die Bandgrenzen bissel weiter gehen. Je nach dem Liefert der Händler auch einfach ungefragt die "offene" Version.

In meiner Jugend hab ich mir ein IC-Q7E bei Conrad gekauft. Sollte 144-146 und 430-440MHz haben. Pustekuchen...ausgepackt, Batterien rein...und 136-174 und 400-470MHz offen Rx und Tx. Ohne das ich da irgendwas dran machen musste.

Aber auch wenn man ein Afu-Gerät so definiert, das es nur auf Afu-Frequenzen arbeitet, bekommt man u.U. ein Problem:
Neben den Exclusiv zugewiesenen Afu-Bereiche gibt es nen Haufen Bänder und Teilbänder die nur sekundären oder gar Fußnotenstatus haben.
Da kann, u.U. auch ein bevorrechtigter Funkdienst im Schaltbereich von Afu-Geräten arbeiten. Er hat dabei den selben Status wie andere Funkdienste:
Darf man nicht mithören, und selbst das weitersagen ist schon ein Gesetzesverstoss.

Hier in "Mitteldeutschland" ist das eher ein Zustand den man auf Kurzwelle und SHF-Bändern begegnet. Die Hauptbänder 2m und 70cm sind da weniger tangiert.
Das ändert sich aber schlagartig wenn man in Grenzgebieten zu Schweiz, Österreich, Niederlande, Belgien, Frankreich kommt.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser