
Zitat von
Herr von der Bundesnetzagentur
Guten Tag Herr xxx,
Bevor Sie das Handfunkgerät benutzen, sollten Sie sich im Internet etwas schlau machen. Für Sie würde das Amateurfunkgesetz (AFuG) und das Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten. Lesen Sie besonders die § 9 AFuG und § 88. 89, 90, 148, 149 des TKG, damit Sie wissen worauf Sie sich einlassen. Wie Sie schon geschrieben haben ist der Besitz nicht strafbar und das Hören nur bedingt nicht strafbar. Sobald Sie aber auf die Sendetaste kommen, machen Sie sich strafbar.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kay-Heiko Struve