Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
"Presseausweise" sind in erster Linie Mitgliedsausweise der Berufsverbände der Journaliisten, mehr nicht. Eine wie auch immer geartete Anerkennung oder insbesondere Nichtanerkennung dürfte einen schnell in Konflikt mit der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit bringen, so kann und muss es ja auch freie Journalisten geben, die abseits jeglicher Verbände arbeiten.
Dem ist wenig hinzuzufügen. Die Presse darf grundsätzlich überall hin, es sei denn es besteht eine Gefahr für Leib und Leben. Ansonsten dürfen sie alles filmen und fotografieren. Auch das "Decken-hoch-halten" um die Presse einzuschränken ist nicht rechtens.

Also grundsätzlich darf die Presse überall hin, außer sie gefährden sich selbst oder andere mit ihrer Arbeit.

Man sollte als Einsatzkraft das Recht auf Pressefreiheit nicht unterschätzen. Das kann schnell nach hinten losgehen. In dem Fall sitzen die Pressevertreter am längeren Hebel. Ich weiß wovon ich spreche. Ich bin selber Pressesprecher für zirka 50 Feuerwehren. Also ich weiß schon was man darf und nicht darf ;-)