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Thema: Presseausweise und die Anerkennung in den Reihen der BOS

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Bendix_4123Reloaded Beitrag anzeigen
    Kurze Frage: Wie ist das in anderen Bundesländern mit den Presseausweisen geregelt? Welcher ist anerkannt und welcher nicht ? Wie weit lasst ihr die Presse mit dem "anerkannten" an die Einsatzstelle heran ?
    "Presseausweise" sind in erster Linie Mitgliedsausweise der Berufsverbände der Journaliisten, mehr nicht. Eine wie auch immer geartete Anerkennung oder insbesondere Nichtanerkennung dürfte einen schnell in Konflikt mit der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit bringen, so kann und muss es ja auch freie Journalisten geben, die abseits jeglicher Verbände arbeiten.

  2. #2
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    "Presseausweise" sind in erster Linie Mitgliedsausweise der Berufsverbände der Journaliisten, mehr nicht. Eine wie auch immer geartete Anerkennung oder insbesondere Nichtanerkennung dürfte einen schnell in Konflikt mit der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit bringen, so kann und muss es ja auch freie Journalisten geben, die abseits jeglicher Verbände arbeiten.
    Dem ist wenig hinzuzufügen. Die Presse darf grundsätzlich überall hin, es sei denn es besteht eine Gefahr für Leib und Leben. Ansonsten dürfen sie alles filmen und fotografieren. Auch das "Decken-hoch-halten" um die Presse einzuschränken ist nicht rechtens.

    Also grundsätzlich darf die Presse überall hin, außer sie gefährden sich selbst oder andere mit ihrer Arbeit.

    Man sollte als Einsatzkraft das Recht auf Pressefreiheit nicht unterschätzen. Das kann schnell nach hinten losgehen. In dem Fall sitzen die Pressevertreter am längeren Hebel. Ich weiß wovon ich spreche. Ich bin selber Pressesprecher für zirka 50 Feuerwehren. Also ich weiß schon was man darf und nicht darf ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  3. #3
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    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Dem ist wenig hinzuzufügen. Die Presse darf grundsätzlich überall hin, es sei denn es besteht eine Gefahr für Leib und Leben. Ansonsten dürfen sie alles filmen und fotografieren. Auch das "Decken-hoch-halten" um die Presse einzuschränken ist nicht rechtens.

    Also grundsätzlich darf die Presse überall hin, außer sie gefährden sich selbst oder andere mit ihrer Arbeit.

    Man sollte als Einsatzkraft das Recht auf Pressefreiheit nicht unterschätzen. Das kann schnell nach hinten losgehen. In dem Fall sitzen die Pressevertreter am längeren Hebel. Ich weiß wovon ich spreche. Ich bin selber Pressesprecher für zirka 50 Feuerwehren. Also ich weiß schon was man darf und nicht darf ;-)
    Gut so viel für den Anfang aber:

    Es gibt da dieses schicke Poster mit dem Presseausweis von ver.di und co (siehe auch http://www.presseausweis.org), auf dem steht, das nur dieser der "echte" sei. Gut, es gibt inzwischen 1000 andere, weil ja auf der IMK beschlossen wurde, das der Hinweis auf eben diese weg fällt.

    In Berlin wird es jedenfalls so gehandhabt, das "Presse" ohne Presseausweis nichts darf - zumindest in den Reihen der Polizei. Also bei Demos zum Beispiel wird schon nach dem Presseausweis gefragt. Wer kein hat, der darf auch nicht durch die Absperrung.

    Berliner Ausnahme oder Bundesweit gang und gebe ?

    Ich mein am Ende kann ja jeder kommen und behaupten, er sei von der Presse und muss jetzt nen Foto machen. Wie unterscheidet ihr denn den seriösen vom unseriösen ? Alle kennen kann man ja nicht.
    Alle hier gemachten Infos berufen sich auf frei zugängliche Informationsportale und Unterliegen keinerlei Geheimhaltung
    Text wurde aus 100% chlorfrei gebleichten, handelsueblichen,
    freilaufend, gluecklichen Elektronen erzeugt.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Bendix_4123Reloaded Beitrag anzeigen
    Gut so viel für den Anfang aber:

    Es gibt da dieses schicke Poster mit dem Presseausweis von ver.di und co (siehe auch http://www.presseausweis.org), auf dem steht, das nur dieser der "echte" sei. Gut, es gibt inzwischen 1000 andere, weil ja auf der IMK beschlossen wurde, das der Hinweis auf eben diese weg fällt.
    Und welche Regelungskompetenz hat verdi in dem Bereich? Richtig, keinen.
    Selbst die Sache mit der IMK war halt nur ein Übereinkommen, dass man diesen Presseausweis grundsätzlich akzeptiert. Daraus folgerte aber keinesfalls, dass man alle anderen nicht akzeptiert. Denn das wäre eben nicht erlaubt.

    In Berlin wird es jedenfalls so gehandhabt, das "Presse" ohne Presseausweis nichts darf - zumindest in den Reihen der Polizei. Also bei Demos zum Beispiel wird schon nach dem Presseausweis gefragt. Wer kein hat, der darf auch nicht durch die Absperrung.
    Das liegt vermutlich daran am Prinzip "Wo kein Kläger, da kein Richter." Wer ein Interesse hat, reinzukommen, besorgt sich halt irgendeinen Ausweis.

    Ich mein am Ende kann ja jeder kommen und behaupten, er sei von der Presse und muss jetzt nen Foto machen. Wie unterscheidet ihr denn den seriösen vom unseriösen ? Alle kennen kann man ja nicht.
    Das ist in der Tat ein Problem insbesondere der letzten Jahre.

    Andererseits ist die Unterscheidung zwischen seriösen (genehmen) und unseriösen (ungenehmen) Journalisten halt eben schon der erste Schritt zur Zensur. Beispiel Blogger, die bekämen ggf. nie einen Presseausweis, leisten teilweise aber einen deutlichen Beitrag im Sinne von Pressearbeit - teilweise mehr als die immer mehr weich gespülten und inhaltsarmen Beiträge der etablieren Tagespresse.

  5. #5
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    Absolutes Negativbeispiel aus Geldern: http://www.youtube.com/watch?v=7RKyG...layer_embedded

    Ende vom Lied:

    - Anzeige gegen den Polizisten wegen Einschränkung der Pressefreiheit
    - Körperverletzung
    - Sachbeschädigung

    Und fast wäre noch eine Anzeige wegen "Beschlagnahmung von journalistisches Material" hinzugekommen.

    Der Polizist wurde daraufhin aus dem Dienst genommen und durfte sich über ein Disziplinarverfahren freuen. Der zuständige Innenminister gab zu diesem Fall bekannt, dass es nicht akzeptabel ist, dass die Presse am Einsatzort in ihrer Arbeit behindert wird.


    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Wir verlangen von den Presse-Menschen nicht viel, nur das die die Würde der Betroffenen wahren, und wir keine Foto´s haben wollen, wo wir grade z.B., verletzte Leute aus Auto´s holen, oder Leichen zu sehen sind, wenn wir die bergen.
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Auch sowas kann man filmen/fotografieren, ohne dass am Ende irgendetwas zu sehen wäre, Das weiß der Pressemensch in der Regel selbst am besten einzuschätzen.
    Absolut korrekt von nederrijner. Die Zensierung was gefilmt oder fotografiert wird ist nicht Aufgabe der Hilfsorganisationen und deren Mitarbeiter. Die Pressevertreter wissen selber was sie filmen und fotografieren dürfen. Und warum ein blutüberströmten eingeklemmten Patienten filmen, der mühsam gepixelt werden muss und dann das Bildmaterial eh von keinem Fernsehsender gekauft wird, geschweige denn ausgestrahlt wird!?
    Also - für die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte ist nicht nicht die Feuerwehr oder andere Einsatzkräfte zuständig sondern die tätigen Pressevertreter!!!



    Ich kann nur jeder Einsatzkraft raten, bevor man sich nicht 101%ig sicher ist, was die Pressevertreter nicht dürfen- lasst sie einfach arbeiten!!!
    Geändert von Etienne (08.12.2009 um 22:00 Uhr)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  6. #6
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    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Absolutes Negativbeispiel aus Geldern: http://www.youtube.com/watch?v=7RKyG...layer_embedded [/B]
    ... dann schick ich sie ganz weit weg *LOOOOOOOOOOOL* Ich glaube, der weiss nicht, was man mit moderner Technik alles so anstellen kann...

    aber mal ernsthaft - das Verhalten ist nun wirklich nicht in Ordnung
    Alle hier gemachten Infos berufen sich auf frei zugängliche Informationsportale und Unterliegen keinerlei Geheimhaltung
    Text wurde aus 100% chlorfrei gebleichten, handelsueblichen,
    freilaufend, gluecklichen Elektronen erzeugt.

  7. #7
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    Hallo,

    Fakt ist, den Absperrbereich (als Gefahrenbereich) legt Feuerwehr oder Polizei fest und in diesem hat die Presse nichts zu suchen...

    Interessant ist vielleicht auch der Pressekodex, insbesondere Ziffer 1, 8, 9 und 11. Sicher hat der Journalist sich daran zu halten, aber das Mittel mit Decken eine Szene abzuschirmen, ist m.E. durchaus zulässig, da Artikel 1 GG in Verbindung mit Art. 5 (2) GG die Möglichkeit dazugeben.

    Gruß
    Sebastian

  8. #8
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    Es ist halt ein in den letzten Jahren aufgekommenes Problem, dass diese weitreichende Pressefreiheit eben auch dazu führt, dass jeder sich als Presse sehen kann und die daraus folgenden Auskunftsrechte einfordert. Es kann nun aber auch nicht sein, dass es für einen Gaffer reicht, wenn er sich als freischaffender Journalist bezeichnet, um Zugang zur Einsatzstelle zu erhalten (vielleicht will er ja morgen seine erste Veröffentlichung ins Internet stellen ...).

    Kurz: Grundsätzlich kann jedermann "Journalist" sein. Als staatliche Stelle habe ich alle Pressevertreter gleich zu behandeln, ich darf also nicht nach Ausweisen (oder Nasenfaktor) unterscheiden. Im Regelfall kann ich aber an der Einsatzstelle nicht entscheiden, wer wirklich Presse ist und wer nur Presse sein möchte, um mehr zu sehen ...
    Das ist ein wirkliches Problem, insbesondere in Zeiten von Internet (Blogs!) und Bild-Leserreportern. :-( Früher war das grundsätzlich alles auch schon so, aber da hat das keinen so wirklich interessiert, weil es nicht die heutigen Möglichkeiten gab, als normaler Bürger auch publizistisch (als Presse) tätig zu werden.

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