Hallo,
Fakt ist, den Absperrbereich (als Gefahrenbereich) legt Feuerwehr oder Polizei fest und in diesem hat die Presse nichts zu suchen...
Interessant ist vielleicht auch der Pressekodex, insbesondere Ziffer 1, 8, 9 und 11. Sicher hat der Journalist sich daran zu halten, aber das Mittel mit Decken eine Szene abzuschirmen, ist m.E. durchaus zulässig, da Artikel 1 GG in Verbindung mit Art. 5 (2) GG die Möglichkeit dazugeben.
Gruß
Sebastian