Absolutes Negativbeispiel aus Geldern: http://www.youtube.com/watch?v=7RKyG...layer_embedded
Ende vom Lied:
- Anzeige gegen den Polizisten wegen Einschränkung der Pressefreiheit
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
Und fast wäre noch eine Anzeige wegen "Beschlagnahmung von journalistisches Material" hinzugekommen.
Der Polizist wurde daraufhin aus dem Dienst genommen und durfte sich über ein Disziplinarverfahren freuen. Der zuständige Innenminister gab zu diesem Fall bekannt, dass es nicht akzeptabel ist, dass die Presse am Einsatzort in ihrer Arbeit behindert wird.
Absolut korrekt von nederrijner. Die Zensierung was gefilmt oder fotografiert wird ist nicht Aufgabe der Hilfsorganisationen und deren Mitarbeiter. Die Pressevertreter wissen selber was sie filmen und fotografieren dürfen. Und warum ein blutüberströmten eingeklemmten Patienten filmen, der mühsam gepixelt werden muss und dann das Bildmaterial eh von keinem Fernsehsender gekauft wird, geschweige denn ausgestrahlt wird!?
Also - für die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte ist nicht nicht die Feuerwehr oder andere Einsatzkräfte zuständig sondern die tätigen Pressevertreter!!!
Ich kann nur jeder Einsatzkraft raten, bevor man sich nicht 101%ig sicher ist, was die Pressevertreter nicht dürfen- lasst sie einfach arbeiten!!!